Steuern
Steuergesetzgebung
Lange Zeit wurde das chinesische Steuerrecht von der Zentralregierung als Instrument zur Förderung und Beeinflussung ausländischer Investitionen genutzt. Zum 1. Juni 2016 trat allerdings ein einheitliches Steuersystem in Kraft, welches für chinesische und ausländische Unternehmen gleichermaßen gilt und freien und fairen Wettbewerb gewährleisten soll.
Lange Zeit wurde das chinesische Steuerrecht von der Zentralregierung als Instrument zur Förderung und Beeinflussung ausländischer Investitionen genutzt. Zum 1. Juni 2016 trat allerdings ein einheitliches Steuersystem in Kraft, welches für chinesische und ausländische Unternehmen gleichermaßen gilt und freien und fairen Wettbewerb gewährleisten soll.
Gesetz zur Umsatzsteuer in China verabschiedet
China hat am 25. Dezember 2024 erstmals ein eigenständiges Umsatzsteuergesetz (Value-Added Tax Law) verabschiedet. Das neue Gesetz trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bislang geltenden vorläufigen Regelungen aus dem Jahr 1993. Es schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die chinesische Umsatzsteuer und bestätigt im Wesentlichen die bestehenden Steuersätze von bis zu 13 Prozent. Neben der Systematisierung der Steuersätze regelt das Gesetz unter anderem die Abgrenzung steuerpflichtiger Inlandstransaktionen, Steuerbefreiungen sowie die Einstufung sogenannter kleiner Steuerzahler. Für in- und ausländische Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in China ergeben sich daraus wichtige rechtliche und steuerliche Klarstellungen.
Mehr Informationen zum neuen Umsatzsteuergesetz in China finden Sie auf der Seite der GTAI: https://www.gtai.de/de/trade/china/recht/gesetz-zur-umsatzsteuer-in-china-verabschiedet-1851882
China hat am 25. Dezember 2024 erstmals ein eigenständiges Umsatzsteuergesetz (Value-Added Tax Law) verabschiedet. Das neue Gesetz trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt die bislang geltenden vorläufigen Regelungen aus dem Jahr 1993. Es schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die chinesische Umsatzsteuer und bestätigt im Wesentlichen die bestehenden Steuersätze von bis zu 13 Prozent. Neben der Systematisierung der Steuersätze regelt das Gesetz unter anderem die Abgrenzung steuerpflichtiger Inlandstransaktionen, Steuerbefreiungen sowie die Einstufung sogenannter kleiner Steuerzahler. Für in- und ausländische Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in China ergeben sich daraus wichtige rechtliche und steuerliche Klarstellungen.
Mehr Informationen zum neuen Umsatzsteuergesetz in China finden Sie auf der Seite der GTAI: https://www.gtai.de/de/trade/china/recht/gesetz-zur-umsatzsteuer-in-china-verabschiedet-1851882
Geschäftsteuer (Business Tax)
Dienstleistungen fielen bis 2012 unter die BT (Business Tax). Seit dem Jahr 2016 wurde die Business Tax vollkommen abgeschafft. Alle Dienstleistungen fallen jetzt unter die VAT.
Verbrauchssteuer (Consumption tax)
Auf die Herstellung und den Import bestimmter Luxusgüter (wie z.B. Kosmetik, Schmuck, Kraftfahrzeuge, Alkohol und Zigaretten) wird in China eine Verbrauchssteuer erhoben. Der Steuersatz variiert zwischen 5% und 45%. Exportprodukte sind davon ausgenommen.
Stempelsteuer (Stamp duty)
Bei vielen Transaktionen (z.B. Kaufverträge oder Kreditverträge) wird bei Vertragsabschluss eine Stempelsteuer fällig. Die Höhe variiert je nach Art des Dokuments und der Transaktion zwischen 0,03 und 0,1 Prozent. Der Steuerzahler muss bei Verträgen selbst den steuerpflichtigen Betrag ausrechnen und die Wertmarken auf dem Dokument anbringen. Die Stempelsteuer beim Aktienhandel wurde von 0,3% auf 0,1% gesenkt.
Quellensteuer (Withdrawing tax)
Die Quellensteuer fällt an für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Einkünfte aus chinesischen Quellen erhalten (Lizenzgebühren, Zinsen und Dividenden). Zinszahlungen unterliegen z.B. einer Quellensteuer von 10 Prozent.
Doppelbesteuerungsabkommen
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und China trat zum 1. Januar 2017 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Germany Trade and Invest, AHK China, PWC, Roedl & Partner
Stand: Mai 2024
