Einreisebestimmungen Greater China

China – Festland (Stand Dezember 2023)

Seit dem 8. Januar 2023 sind visafreie Transitaufenthalte an internationalen Flughäfen in China wieder möglich.
Seit dem 15. März 2023 gilt außerdem, dass noch gültige Visa mit Ausstellungsdatum vor dem 28. März 2020 wieder zur Einreise nach China verwendet werden können. Weiterhin ist die Einreise auch für Touristen mit einem entsprechenden Visum wieder möglich. Die PCR-Testpflicht entfällt. Entsprechende Angaben in der Gesundheitserklärung des chinesischen Zollamtes sind nicht mehr erforderlich.
Visumsfreie Kurzaufenthalte
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 können deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn ihr Reisepass noch für mindestens sechs Monate gültig ist. Die Ausnahme von der Visumpflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen. Diese Regelung wird vorerst bis zum 30. November 2024 gelten.
Auch bei visafreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Gesundheitserklärung
(1) Eine digitale Gesundheitserklärung ist für die Einreise erforderlich. Das kann über WeChat (Stichwort: Customs Pocket Declaration), die App des Zollamtes oder die folgende Website https://htdecl.chinaport.gov.cn geschehen.
(2) Bei Einreise am Ankunftsflughafen in China kann das Zollamt routinemäßige Infektionskontrollen durchführen. Bei Auffälligkeiten in der Gesundheitserklärung und/oder Symptomen wie Fieber, werden die chinesischen Zollbeamten bei Einreise einen Schnelltest durchführen. Im Falle eines positiven Testergebnisses können Fluggäste gebeten werden, sich in häusliche Quarantäne oder ärztliche Behandlung zu begeben.
Für alle weiteren Informationen zur Einreise nach Festlandchina informieren Sie sich bitte auf der Länderseite des Auswärtigen Amtes.

Einen aktuellen Guide des Handelsministerium der Volksrepublik China zum Thema leben und arbeiten als Auslandsentsandter in China finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 304 KB).

Generelle Informationen zur Visabeantragung für einen Aufenthalt in der VR China

Für die Einreise in die Volksrepublik China mit Aufenthalt über 15 Tage ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Visumfreie Einreise für die Provinz Hainan, 15-tägige visumfreie Einreise für Kreuzfahrtgruppen mit Ziel Shanghai, visumfreie Einreise in die Provinz Guangdong für ausländische Reisegruppen aus den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie Reisegruppen aus den ASEAN-Ländern nach Guilin.
Mehr Informationen über die verschiedenen Visakategorien und einen Antrag über das Generalkonsulat in Frankfurt finden Sie hier: Chinese Visa Application Service Center.

Provinz Hainan
Deutsche Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen für einen bis zu 30-tägigen Aufenthalt in die Provinz Hainan visumfrei einreisen.
Weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong finden Sie hier: Hainan Free Trade Port

Hong Kong (Stand August 2023)

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Der internationale Transit nach/aus Festlandchina über Hong Kong ist möglich. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Längerfristige Aufenthalte
Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten. Per Fax oder E-Mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren, benötigen keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme.
Working-Holiday-Visum
Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ferienarbeitsaufenthalts („Working Holidays“) bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working Holiday Visum, das vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen ist. Man darf während des Aufenthalts in Honkong nur bis zu drei Monaten einer Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber nachgehen und muss dann die Arbeitsstelle wechseln.

Taiwan (Stand August 2023)

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zu Besuchszwecken kein Visum, soweit bei der Einreise ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann.
Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, das vor der Einreise einzuholen ist. Es werden nur Anträge angenommen, die online beim Consular Affairs Bureau ausgefüllt werden und am Ende über einen Barcode verfügen.
Landing Visa
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass wird ein Visum benötigt, das für Kurzaufenthalte von maximal 30 Tagen gegen Gebühr als „Landing Visum“ bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Bureau of Consular Affairs, bei der Passkontrolle) beantragt werden kann.
Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen (Taipei Songshan, Kaohsiung, Taichung) wird durch die Grenzpolizei zunächst eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt, das bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden muss.
Bei einer Einreise über andere Flughäfen Taiwans oder über die internationalen Seehäfen ist die Beantragung eines „Landing Visums“ derzeit nicht möglich.