Russland
AKTUELLES:
Haben Sie Fragen zum Russland- oder Ukrainegeschäft in der aktuellen Krisensituation? Rufen Sie uns an. Unser Expertenteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Telefon: 069 2197-1436
- Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ruft zu einer Wachsamkeit- und Reaktionsbereitschaft auf. Maßnahmenempfehlungen finden Sie auf der Seite des BSI.
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht einen Sicherheitshinweis für die Wirtschaft.
- Russland-Ukraine-Krieg: Wirtschaftshilfen für Unternehmen geplant
- Webinar: Russische Gegensanktionen – worauf Sie sich vorbereiten sollten am 27.04.22
(Stand: 12.04.2022)
Sanktionen gegen Russland
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Ukraine gibt es derzeit eine dynamische Entwicklung der Sanktionsmaßnahmen seitens der EU und weiteren Ländern.
Wir empfehlen daher, sich direkt über das EU-Amtsblatt sowie über die BAFA-Website zu informieren.
Zusätzlich steht die BAFA-Hotline zum Russland-Embargo zur Verfügung, Tel. 06196 908 1237.
- Erstes Sanktionspaket, veröffentlicht am 23. Februar 2022
Erstes Sanktionspaket, veröffentlicht am 23. Februar 2022Das erste Sanktionspaket wurde im Amtsblatt L042 I vom 23. Februar 2022 veröffentlicht. Es umfasst u.a. wie folgt:
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Erweiterung der bestehenden Finanzsanktionen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch die Aufnahme diverser natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen auf die Sanktionsliste/Finanzsanktionen [siehe insbes. Durchführungsverordnung (EU) 2022/260 und (EU) 2022/261]. Hiervon erfasst sind u.a. weitere russische Banken sowie der russische Präsident Vladimir Putin und sein Außenminister Sergey Lavrov.
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Umfangreiche Einschränkungen bzgl. der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten Donezk und Luhansk sowie bestimmte Neuinvestitionen in diesen Gebieten [siehe Verordnung (EU) 2022/263]
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- Zweites Sanktionspaket, veröffentlicht am 25. Februar 2022
Zweites Sanktionspaket, veröffentlicht am 25. Februar 2022Das zweite Sanktionspaket ist einsehbar über die Amtsblätter L046 / L049 / L053 sowie L054 vom 25. Februar 2022. Es umfasst u.a. folgende Maßnahmen:
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Umfangreiche Anpassungen der bestehendem Embargo-Verordnung (EU) 833/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/328, unter anderem:
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Beschränkungen für Dual-Use-Güter, Art. 2: Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Ausfuhr und Verbringung von Dual-Use-Gütern nach Russland – mit Ausnahmetatbeständen
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Beschränkungen i.Z.m. Güter des Anhangs VII, Art. 2a (neuer Anhang VII)
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Beschränkungen i.Z.m. Gütern der Ölraffinerie, Art. 3b (neuer Anhang X)
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Beschränkungen i.Z.m. Gütern der Luft- und Raumfahrt, Art. 3c (neuer Anhang XI)
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diverse Beschränkungen i.Z.m. dem Kapitalmarkt (u. a. Art. 5 und 5b)
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Erneute Erweiterung der bestehenden Finanzsanktionen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/332.
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Teilweise Aussetzung der erleichterten Visa-Ausstellung, Beschluss (EU) 2022/333.
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- Drittes Sanktionspaket, veröffentlich am 28. Februar 2022
Drittes Sanktionspaket, veröffentlich am 28. Februar 2022 sowie weitere angekündigte MaßnahmenDas dritte Sanktionspaket ist bereits zum Teil veröffentlicht über das Amtsblatt L057 / Verordnung (EU) 2022/334 vom 28. Februar 2022 und umfasst u.a.:
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Weitreichende Einschränkungen im Bereich der russischen Luftfahrt,
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Verbote und Einschränkungen im Kontext der russischen Zentralbank.
Bezüglich des angekündigten SWIFT-Ausschlusses russischer Banken:-
Mit VO (EU) 2022/345 (Amtsblatt L63) werden mit Wirkung vom 12. März Bank Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Bank Rossiya, Sovcombank, VNESHECONOMBANK (VEB) sowie VTB BANK vom SWIFT ausgeschlossen.
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- Viertes Sanktionspaket, veröffentlicht am 9. März 2022
Viertes Sanktionspaket, veröffentlicht am 9. März 2022Mit Amtsblatt L80 wird die Verordnung (EU) 2022/396 veröffentlicht. Sie umfasst die Listung 160 weiterer Personen. Betroffen sind neben 146 Mitgliedern des Föderationsrates der Russischen Föderation auch 14 Oligarchen und Geschäftsleute, deren Vermögenswerte in der EU nun eingefroren werden und die nicht mehr in das Hoheitsgebiet der EU einreisen dürfen.
Weiterhin wurden mit der Verordnung (EU) 2022/394 (Amtsblatt L81) weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern der Seeschifffahrt und von Funkkommunikationstechnologie nach Russland beschlossen und der Begriff “übertragbare Wertpapiere” präzisiert. Kryptowerte sind nun eindeutig darunter zu subsumieren.
Die im Amtsblatt L82 veröffentlichte VO (EU) 2022/398 betrifft Belarus. - Fünftes Sanktionspaket, veröffentlicht am 15. März 2022
Fünftes Sanktionspaket, veröffentlicht am 15. März 2022Mit der Verordnung (EU) 2022/427 (Amtblatt L87I) werden 15 natürliche Personen und neun weitere juristische Personen gelistet. Hierunter zählen einerseits prominente Oligarchen, Lobbyisten und Propagandisten, die das Narrativ des Kremls über die Lage in der Ukraine verbreiten. Andererseits sind wichtige Unternehmen in den Branchen Luftfahrt, Schiff- und Maschinenbau sowie Militär- und Dual-Use-Güter betroffen.
Die Verordnung (EU) 2022/428 (Amtsblatt L87I) setzt darüber hinaus insbesondere folgende Sanktionen zum 16. März in Kraft:-
Verbot aller Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen (s. Ende von Anhang II),
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Verbot, Ratingdienste für russische Personen oder Organisationen zu erbringen oder ihnen Zugang zu entsprechenden Abonnementdiensten zu gewähren,
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Erweiterung der Liste der Personen mit Verbindungen zur technologischen und industriellen Basis der russischen Verteidigung, gegen die strengere Ausfuhrbeschränkungen verhängt werden, und zwar für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Güter und Technologien, die zu technologischen Verbesserungen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands beitragen könnten,
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Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor sowie Einführung einer umfassenden Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen,
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Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlwaren
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Ausfuhrverbot für sogenannte Luxusgüter (s. Anhang II).
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- Sechstes Sanktionspaket, veröffentlicht am 8. April 2022
Sechstes Sanktionspaket, veröffentlicht am 8. April 2022Mit der Verordnung (EU) 2022/427 (Amtblatt L87I) werden 15 natürliche Personen und neun weitere juristische Personen gelistet. Hierunter zählen einerseits prominente Oligarchen, Lobbyisten und Propagandisten, die das Narrativ des Kremls über die Lage in der Ukraine verbreiten. Andererseits sind wichtige Unternehmen in den Branchen Luftfahrt, Schiff- und Maschinenbau sowie Militär- und Dual-Use-Güter betroffen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/576, veröffentlicht im Amtsblatt L111 traten folgende Sanktionen zum 9. April 2022 in Kraft:
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ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU, wenn diese aus Russland stammen oder aus Russland ausgeführt werden (ab August 2022)
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ein Verbot, Schiffen, die unter russischer Flagge registriert sind, den Zugang zu EU-Häfen zu gewähren (Ausnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie)
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ein Verbot für alle russische und belarussische Straßentransportunternehmen, Waren auf Straßen innerhalb der EU zu befördern, auch im Transit (Ausnahmeregelungen z. B. für pharmazeutische und medizinische Produkte, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel)
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weitere Ausfuhrverbote für Flugzeugtreibstoff und andere Waren wie Quantencomputer und fortschrittliche Halbleiter, hochwertige Elektronik, Software, empfindliche Maschinen und Transportmittel
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neue Einfuhrverbote für Produkte wie Holz, Zement, Düngemittel, Meeresfrüchte und Spirituosen
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eine Reihe gezielter wirtschaftlicher Maßnahmen zur Verschärfung bestehender Maßnahmen und zur Schließung von Schlupflöchern, wie z. B.
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ein allgemeines EU-Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen in den Mitgliedstaaten,
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der Ausschluss jeglicher finanzieller Unterstützung für russische öffentliche Einrichtungen,
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ein erweitertes Verbot von Einlagen in Kryptowallets durch russische Personen und des Verkaufs von Banknoten und übertragbaren Wertpapieren, die auf amtliche EU-Mitgliedsstaats-Währungen lauten
Durch die Listung von vier russischen Banken (namentlich die Banken Otkritie, Novikombank, Sovcombank und VTB) durch Verordnung (EU) 2022/581 (Amtsblatt L110), gilt hier nunmehr ein vollständiges Transaktionsverbot. Diese machen 23 % des Marktanteils im russischen Bankensektor aus.Zudem wurden weitere natürliche und juristische Personen auf die in Anhang I der VO 269/2014 enthaltene Sanktionsliste aufgenommen. Hierunter zählen Unternehmen, deren Produkte oder Technologien bei der militärischen Invasion eingesetzt wurden, wichtige Oligarchen und Geschäftsleute, hochrangige Kreml-Beamte, Propagandisten von Desinformationen und Informationsmanipulation sowie Familienmitglieder bereits sanktionierter Personen. -
- Siebtes Sanktionspaket, veröffentlicht am 21. Juli 2022
Siebtes Sanktionspaket, veröffentlicht am 21. Juli 2022Die EU hat ein neues Maßnahmenpaket als Reaktion auf Russlands Invasion in die Ukraine erlassen. Dieses ist heute in Kraft getreten und verschärft bestehende Wirtschaftssanktionen gegen Russland, u.a. durch ein Importverbot für Gold und die Verschärfung des Exportverbots für Dual Use-Güter.Die EU hat in den Amtsblättern L 193 und L 194 vom 21.7.2022 neue Sanktionsmaßnahmen erlassen, mit denen bestehende Wirtschaftssanktionen gegen Russland verschärft, ihre Umsetzung optimiert und ihre Wirksamkeit verstärkt werden sollen.Mit dem Paket werden
- ein neues Verbot, Gold mit Ursprung in Russland zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, eingeführt;
- Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck verstärkt;
- das bestehende Zugangsverbot zu Häfen auf Schleusen ausgeweitet;
- bestehende Maßnahmen klargestellt, beispielsweise im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Luftverkehrs und der Justiz;
- Sanktionen gegen weitere 54 Personen und 10 Organisationen verhängt, darunter der Bürgermeister von Moskau und die Sberbank.
Die neuen Maßnahmen sind – wie bereits die früheren Sanktionen – nicht gegen Russlands Nahrungsmittel-, Getreide oder Düngemittelausfuhren gerichtet. Hierzu enthält die Präambel der die Verordnung (EU) 833/2014 erweiternde Verordnung (EU) 2022/1269 nunmehr eine explizite Klarstellung. - Achtes Sanktionspaket, veröffentlicht am 7. Oktober 2022
Achtes Sanktionspaket, veröffentlicht am 7. Oktober 2022
Eine Zusammenfassung können wir aufgrund der anhaltenden technischen Störung hier (noch) nicht veröffentlichen. Sie können sie jedoch per E-Mail bei uns abrufen.
- Zusammenfassung bisheriger Sanktionen
Die Kommission stellt nun eine konsolidierte Fassung der Embargoverordnungen bereit. Enthalten sind alle Änderungsverordnungen bis einschließlich der VO (EU) 2022/428 vom 15.03.2022.Wichtiger Hinweis: Konsolidierte Fassungen dienen lediglich zu Informationszwecken und haben keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für ihren Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. - Sanktionen anderer Staaten
Zahlreiche weitere Staaten haben ebenfalls Sanktionen verhängt, darunterAustralienAlbanienAndorraIslandLiechtensteinMikronesienMonacoMontenegroNeuseelandNorwegenNordmazedonienSan MarinoSüdkoreaTaiwanUkraine
Staaten, die sich an den Sanktionsmaßnahmen beteiligen, werden von russischer Seite als „unfreundliche Länder“ bezeichnet und sind Ziel der russischen Gegenmaßnahmen.
Ihre Fragen zu den EU- und US-Sanktionen gegen Russland sowie den russischen Gegensanktionen, die ab 2014 schrittweise eingeführt und seitdem verlängert - und teilweise verschärft - worden sind, beantworten die Experten von Germany Trade and Invest (gtai) im Special Russland-Sanktionen.
Wirtschaftliche und rechtliche Informationen zum russischen Markt
Länderportal Russland von Germany Trade & Invest (GTAI)
Vertrieb und Handelsvertretersuche (GTAI, 2019)
Vertrieb und Handelsvertretersuche (GTAI, 2019)
Anmerkung: Die Informationen können je nach Umfang kostenfrei oder kostenpflichtig heruntergeladen werden. Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt können ausgewählte Dokumente auch über den IHK-Länderreferenten (s. Kontakt) anfordern. Diese IHK-Dienstleistung ist kostenfrei.
