USA-Geschäft im Zeichen der Zölle
Neue Zölle im Warenverkehr mit Nordamerika
Zölle als handelspolitisches Instrument erleben bereits seit einigen Jahren eine Renaissance. Ausgewählte Branchen werden mit Zöllen vor ausländischer Konkurrenz geschützt. Zudem werden Strafzölle erhoben, um auf die Zölle und Markteingriffe anderer Staaten zu reagieren.
Ein radikaler Bruch mit der klassischen Handelspolitik ist der Einsatz von Zöllen als Druckmittel zur Durchsetzung politischer Forderungen in anderen Bereichen, wie z.B. der Migration. Es ist davon auszugehen, dass die angekündigten drastischen Zölle seitens der USA zu entsprechenden Gegenreaktionen führen werden, und Unternehmen müssen sich auf diese Unsicherheiten einstellen. Besonders betroffen sind dabei die Lieferketten in Nordamerika. Aktuell ist noch nicht abzusehen, ob das United States - Mexico - Canada Freihandelsabkommen in seiner Substanz weiter funktioniert.
Lieferverträge mit Kunden und Partnern sollten vor diesem Hintergrund überprüft werden. Ein besonderes Augenmerk verdienen dabei die gewählten Incoterms, die Lieferkosten und -risiken auf die Vertragspartner verteilen.
Üblicherweise zahlt der Importeur den Einfuhrzoll. Eine Ausnahme bildet der Incoterm „Delivery Duty Paid (DDP)“ ab, gemäß dem der Versender auch die Zollgebühren trägt. DDP ist bei Lieferungen an nicht verbundene Unternehmen in den USA unüblich und sollte in der aktuellen Situation möglichst nicht verwendet werden.
Update Zusatzzölle USA
Der Anfang April verkündete Basiszoll von 10 Prozent auf alle Importe, scheint grundsätzlich zu gelten und addiert sich zu den “normalen” Zöllen. Ausnahmen gibt es für Kanada & Mexiko und Produkte, die auch von den reziproken Zölle ausgenommen werden sollen (Stand 10. April).
Sogenannte reziproke Zölle nach Ländern
- Ab dem 9. April 2025 sollten länderspezifische Pauschalzölle gelten. Am gleichen Tag wurde jedoch verkündet, dass diese für 90 Tage ausgesetzt werden, China ausgenommen. Das zeigt wie volatil und schlecht planbar die Thematik für alle Beteiligten ist.
Für die EU sind 20 Prozent reziproke Zölle vorgesehen, die zusätzlich zu den regulären Drittlandszöllen erhoben werden. Nicht addiert werden die Zölle für Eisen- Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile.
Länderliste mit pauschalen Zollsätzen (3. April 2025) - Ausgenommen sind zunächst Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter, Holzwaren, bestimmte kritische Mineralien sowie Energie und Energieprodukte.
Liste der Ausnahmen (3.April 2025)
Zusatzzölle auf Stahl und Aluminium
- Sind bereits in Kraft getreten und abgebildet in der Zolldatenbank der EU.
- Die Zusatzzölle von 25 Prozent gelten für Waren aus allen Ländern zusätzlich zu den regulären Drittlandszöllen.
- Die Pauschalzölle/reziproke Zölle von 20 Prozent werden standardmäßig nicht addiert (Ausnahme Warenursprung China).
- Besonders problematisch: Bei Stahlimporten muss das Schmelz- und Gießland genannt werden, und bei Aluminium muss man über einen Ursprungsnachweis sicherstellen, dass man nicht mit den für Russland geltenden Maximalzöllen von 200 Prozent belegt wird.
Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und Kfz-Teile
- Ab dem 3. April sollen 25 Prozent Zoll auf importierte Kraftfahrzeuge und spätestens ab 3. Mai 25 Prozent auf Kfz-Teile erhoben werden.
- Die Zölle werden ebenfalls in der Zolldatenbank der EU abgebildet sein.
- Der 25-prozentige Zoll gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen, Gebühren und Abgaben, die für importierte Kraftfahrzeuge gelten. Die Pauschalzölle/reziproke Zölle von 20 Prozent werden standardmäßig nicht addiert (Ausnahme: Warenursprung China).
- Importeure von Autos, die unter das USMCA-Abkommen (USA, Kanada, Mexiko) fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dadurch den Zoll in Höhe von 25 Prozent lediglich auf den Wert der nicht US-Produktanteile zahlen.
- Auch die Halbwertzeit dieser Regelung ist schwer einzuschätzen. In jedem Fall sind Störungen in der Lieferkette zu erwarten (Stand 10. April).
Tipps für betroffene Unternehmen
Grundsätzlich:
- Verträge prüfen – möglichst keine DDP-Lieferungen in die USA vereinbaren.
- Die Importabwicklung in den USA läuft grundsätzlich über einen Zollagenten. Der sollte dann hoffentlich wissen, ab wann welcher Zoll tatsächlich erhoben wird.
- Keine übereilten Änderungen vornehmen. Warenursprung und Warenwert müssen weiterhin sorgfältig ermittelt werden. Vor allem bei verbundenen Unternehmen wird der US-Zoll vermutlich noch genauer prüfen, z.B. anhand der Importhistorie.
Wo gibt es Infos:
- Access to Markets Datenbank – da werden die Zusatzzölle sukzessive aufgeführt
- US-Zolldatenbank HTS. Das ist allerdings etwas kompliziert, da es sich um sogenannte Zusatzzölle handelt, die sich in einem Sonderkapitel verstecken. Das ist das berüchtigte Chapter 99 der US-Zolldatenbank HTS.
Praktische Hinweise:
- Nur die ersten 6 Stellen der Warennummer gelten auch für die USA – danach muss man das Produkt nochmals einreihen.
- Warenwert für die Handelsrechnung korrekt berechnen. Da muss der sogenannte FOB-Wert stehen, auf den beziehen sich die Einfuhrzölle.
- Der nicht-präferentielle Warenursprung wird in den USA, anders als in Europa, über Case Law ermittelt – es gibt keinen Unionszollkodex (UZK).
- Exporteure, die nicht selbst Hersteller sind, können prüfen, ob sie über die “First-Saler-Rule” einen niedrigeren Warenwert zur Einfuhr ansetzen können.