IHK Frankfurt am Main begrüßt Abschaffung der nationalen PtL-Quote im Luftverkehr


22. Dezember 2025
Der Bundesrat hat die Abschaffung der nationalen Power-to-Liquid-Quote (PtL-Quote), die der Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen hatte, bestätigt. Die Quote hätte Airlines an deutschen Flughäfen dazu verpflichtet, beim Tanken synthetisches Kerosin beizumischen, ohne dass es derzeit ausreichend Produktionskapazitäten für den Treibstoff gibt. Die Folge für Airlines an deutschen Luftverkehrsstandorten wären hohe Strafzahlungen gewesen.
Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main, sagt: „Wir begrüßen die Abschaffung der nationalen PtL-Quote für den Luftverkehr. Die deutschen Flughäfen sind in den vergangenen Jahren im internationalen Wettbewerb durch die hohen Standortkosten zurückgefallen. Airlines haben angefangen, Flüge über andere Drehkreuze abzuwickeln, die deutlich günstiger für Passagiere und Anbieter sind. Nationale Regelungen, die deutsche Flughäfen in diesem Wettbewerb zusätzlich benachteiligen, sind daher grundsätzlich infrage zu stellen.“
Mit der Abschaffung der nationalen PtL-Quote greift auch in Deutschland weiterhin die „ReFuelEU“-Aviation-Verordnung. Diese gibt zwar vor, dass eine Beimischung von zwei Prozent eines nachhaltigen Flugkraftstoffs erfolgen muss, schreibt jedoch – im Gegensatz zur deutschen PtL-Quote – die Herstellungsart nicht vor.
Caspar ergänzt: „Mit der beschlossenen Absenkung der Luftverkehrssteuer und der Abschaffung der PtL-Quote wurden zwei Schritte in die richtige Richtung genommen. Dennoch steht die Luftverkehrsbranche in Deutschland in einem intensiven Wettbewerb mit anderen Luftverkehrsdrehkreuzen wie Amsterdam, Istanbul oder London. Für die Region Frankfurt/Rhein-Main fungiert der Frankfurter Flughafen als Tor zur Welt und mit seinen etwa 80.000 Beschäftigten auch als Wirtschaftsmotor. Die Vielzahl an internationalen Direktflügen ist ein bedeutender Standortfaktor für Unternehmen in der Region. Die IHK Frankfurt am Main fordert daher sowohl von der Landes- als auch der Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die Standortkosten, wie beispielsweise für die Flugsicherung, zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Flughäfen weiter zu stärken.“