Der ÖPNV muss attraktiv bleiben – Abschaffung von Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung falsches Signal
19. September 2025
Die Stadt Frankfurt plant den Verzicht auf Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung (§ 265a StGB) im ÖPNV. Dies hält die IHK Frankfurt am Main für ein falsches Signal an die Berufspendler und anderen Nutzer des ÖPNV.
Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main; „Schon heute erleben die Nutzer des ÖPNV – seien es Kunden, Berufspendler oder Touristen, die den Wirtschaftsstandort aufsuchen - eine wachsende Belastung durch vermehrte Präsenz von Drogenkranken und Obdachlosen in Bussen und Bahnen. Wenn Sanktionen für Schwarzfahren gesenkt werden, sinkt die Hemmschwelle für Regelverstöße noch weiter. Es ist vor allem zu befürchten, dass Busse und Bahnen insbesondere in der kalten Jahreszeit vermehr zum Verweilen aufgesucht werden. Das könnte dazu führen, dass sich immer mehr Menschen in Bus und Bahn unwohl oder unsicher fühlen. Wenn wir die Erreichbarkeit der Unternehmen durch ihre Kunden und Mitarbeiter und eine weitere Verlagerung des Verkehrs auf den ÖPNV erreichen wollen, um den Verkehrsfluss für die Wirtschaftsverkehre aufrechtzuerhalten, dann muss dieser attraktiv, sicher und zuverlässig sein. Diese Bagatellisierung konterkariert dieses Ziel. Aufenthaltsangebote für Drogenabhängige oder Obdachlose sollten an anderer Stelle geschaffen werden“ vor dem Hintergrund des mit Steuermilliarden subventionierten ÖPNV und der Diskussion über die Erhöhung der Preise für das Deutschlandticket ist diese Idee ebenfalls nicht nachvollziehbar. Es drohen weitere Einnahmeverluste für die Verkehrsunternehmen, die zulasten des Angebots gehen könne, aber auch für andere Wirtschaftsunternehmen.“
