Lob für schnelle Entscheidungen der Bundesregierung, aber umfassendere und frühere Steuerentlastungen für Unternehmen gefordert IHK-Steuerausschuss diskutiert mit finanzpolitischem Sprecher von CDU/CSU, Fritz Güntzler
12. Juni 2025
Bei der Sitzung des Steuerausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main am Dienstag (10. Juni), waren der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, sowie der Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Dr. Rainer Kambeck, zu Gast.
Weitere Gäste waren aus dem Hessischen Ministerium der Finanzen die Herren Michael Hohmann, Leiter der Zentralabteilung, sowie Peter Mandler, Referatsleiter für Grundsatzfragen. Während der Sitzung unterstrichen der Vorsitzende des IHK-Steuerausschusses, Dr. Götz Weitbrecht sowie die Vertreter und Gäste des Ausschusses die Notwendigkeit, Unternehmen in Deutschland umgehend und nachhaltig steuerlich zu entlasten.
Weitere Gäste waren aus dem Hessischen Ministerium der Finanzen die Herren Michael Hohmann, Leiter der Zentralabteilung, sowie Peter Mandler, Referatsleiter für Grundsatzfragen. Während der Sitzung unterstrichen der Vorsitzende des IHK-Steuerausschusses, Dr. Götz Weitbrecht sowie die Vertreter und Gäste des Ausschusses die Notwendigkeit, Unternehmen in Deutschland umgehend und nachhaltig steuerlich zu entlasten.
Fritz Güntzler sagte: „Die Bundesregierung bringt aktuell milliardenschwere Steuerentlastungen für die Wirtschaft auf den Weg. Dazu gehört ein Investitionssofortprogramm mit besseren steuerlichen Abschreibungsbedingungen zum Beispiel für neue Maschinen. Wenn diese Investitionsanreize Ende 2027 enden, planen wir die Körperschaftsteuer schrittweise über fünf Jahre, um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr von 15 auf schließlich zehn Prozent zu senken. Ab 2032 wird die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent, statt aktuell rund 30 Prozent betragen.“ Die Bundesregierung beabsichtige mit diesen Schritten den Standort Deutschland zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern, und dauerhaft ein höheres Wirtschaftswachstum zu schaffen.
„Das von der Bundesregierung vorgelegte Konzept für Steuerentlastungen ist ein wichtiges Signal, um den Standort Deutschland für Investoren attraktiver zu gestalten“, sagte der Vorsitzende des IHK-Steuerausschuss Dr. Götz Weitbrecht. „Weitere Maßnahmen, vor allem eine einfachere Steuererhebung und eine durchgreifende Digitalisierung von Prozessen, sind zusätzlich notwendig. Auch bei der Gewerbesteuer sollten Belastungen für die Unternehmen in Deutschland reduziert werden. Wenn nur die Körperschaftsteuer sinkt, die international nicht kompatible Gewerbesteuer als dann sogar höhere betriebliche Ertragsteuer bleibt, wird das für international operierende Unternehmen auch steuerliche Nachteile bringen. Zudem sollte die weltweite Mindestbesteuerung so lange ausgesetzt werden, bis international praxisnah Verständigungen dazu erzielt wurden.“ Solche Maßnahmen würden ein weiteres positives Signal an die Unternehmen senden und das Vertrauen in die Politik stärken. „Die Bundesregierung sollte jetzt konsequent nachlegen, um die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wieder zu beleben. Ergänzend sollte die Senkung der Gesamtsteuerbelastung auf 25 Prozent deutlich früher als erst im Jahr 2032 erfolgen“, so Dr. Weitbrecht weiter.
Lässt sich das Steuerrecht in Deutschland auch deregulieren? Nach Ansicht des Steuerausschusses der IHK Frankfurt am Main sollte Bürokratie in Deutschland umfassender und deutlich schneller als bisher reduziert werden, um der Wirtschaft neue Wachstumsdynamik zu verleihen. Nachdem der Steuerausschuss zu diesem Thema Finanzminister Dr. R. Alexander Lorz zu seiner letzten Sitzung eingeladen, ein 12-Punkteprogramm mit ihm besprochen und dann mit dem Finanzministerium weiter bearbeitet hatte, diskutierte er das Thema mit zwei Vertretern des Hessischen Finanzministeriums, Michael Hohmann, Leiter der Zentralabteilung sowie Peter Mandler, Referatsleiter für Grundsatzfragen.
Die Vertreter des Finanzministeriums konnten berichten, dass das Land Hessen beabsichtigt, die von den Unternehmen eingereichten E-Bilanzen künftig auszuwerten, und den Unternehmen eine zeitnahe Rückmeldung zukommen zu lassen. Zudem werde man den für Existenzgründer überbordenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - im Austausch mit anderen Bundesländern - zeitnah überarbeiten, um den Fragebogen einfacher zu gestalten.
„Auch beim Bürokratieabbau bedarf es deutlich mutigerer Schritte der Bundesregierung. Das Land Hessen sollte mit eigenen guten Vorschlägen den Weg der Deregulierung insbesondere im Steuerrecht unterstützen“, kommentierte Dr. Weitbrecht. „Denn Unternehmen erwägen unter anderem wegen des bürokratischen Aufwands in Deutschland, ihre Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen ins Ausland zu verlagern.“ Die Politik in Deutschland sollte dies erkennen und rasch handeln, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhalten bleibt sowie Innovationen und Wirtschaftswachstum für ein zukunftsfähiges Land gesichert werden können.
Der IHK-Steuerausschuss setzt sich aus allen Branchen der Wirtschaft zusammen. Seine Mitglieder engagieren sich auf vielen Ebenen für die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen aller Größen. Der Ausschuss berät die Vollversammlung, das wichtigste Organ der IHK Frankfurt am Main.