Statt ungeeignetem Förderprogramm besser die Überregulierung durch städtische Satzungen beenden


29. April 2025
Im Nachgang der dritten Sitzung des „Runden Tisch Milieuschutz“ vom 28. April 2025 plädiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main für eine Aufhebung oder Überarbeitung der kommunalen Satzungen und erinnert an das im Koalitionsvertrag der Frankfurter Stadtregierung verankerte Ziel, bürokratische Prozesse zu überprüfen und Hindernisse gezielt abzubauen. Bislang wird die Umsetzung vieler guter Ansätze aus der geplanten Novellierung der Hessischen Bauordnung durch widersprüchliche und praxisuntaugliche Überregulierungen auf kommunaler Ebene behindert. Beispielhaft hierfür ist das jüngst vom Frankfurter Magistrat beschlossene Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes.
„Grundsätzlich begrüßt die IHK Frankfurt Programme, die auf die Modernisierung des Wohnungsbestandes in Frankfurt am Main abzielen. Der Magistratsvortrag M 70 beinhaltet jedoch ein Hindernis, dass es für Vermieter unattraktiv macht, dieses Programm überhaupt in Anspruch zu nehmen. Demnach dürfen die Mieten nach einer geförderten Modernisierung dauerhaft nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das bedeutet, wer Investitionen in Modernisierungen nach diesem Programm tätigt, würde anschließend geringere Mieteinnahmen erzielen als zuvor, da auch bei Neuvermietungen die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf“, erklärt IHK-Präsident Ulrich Caspar.
Beziehbare Wohnungen auf dem Mietwohnungsmarkt für die dringend benötigten Fach- und Arbeitskräfte sind für die hiesige Wirtschaft von großer Bedeutung. Ein erheblicher Teil der Mietwohnungen in Frankfurt wird von privaten Vermietern bereitgestellt. Ziel eines effektiven Förderprogramms für die Modernisierung von bestehendem Wohnraum sollte daher sein, die Immobilien-Eigentümer durch wirtschaftliche Anreize zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu bewegen, auch aus Klimaschutzgründen.
Die verpflichtende Nutzung eines städtischen Förderprogramms bei Sanierungsprojekten, bei denen über den Standard des Gebäudeenergiegesetzes hinaus energetisch saniert werden soll, lehnt die IHK Frankfurt am Main ab. Die damit verbundene Miethöhenfestlegung über die gesamte Zweckbindungsdauer von 30 Jahren ist ungeeignet, zusätzliche Investitionen der Immobilienwirtschaft zu generieren. Während andere Kommunen und Gemeinden zeitgemäße Modernisierung von Bestandsimmobilien problemlos genehmigen und fördern, erfolgt die Genehmigung derartiger Vorhaben in den Frankfurter Milieuschutzgebieten entweder gar nicht oder nur in Verbindung mit erheblichen Einschränkungen für die Eigentümer.
„Modernisierungen sind für Eigentümern nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn dadurch ein Mehrertrag über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus zu erzielen ist. Das wird jedoch mit der vorgelegten Richtlinie ins Gegenteil verkehrt. Somit fehlt der Anreiz, in die für den Klimaschutz wichtige energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes zu investieren. Wir appellieren daher an die Politik, dieses Programm in Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft zu überarbeiten, um eine praxistaugliche Lösung zu erzielen“, so Caspar abschließend.