Anbieter von Weiterbildung rufen nach mehr Rechtssicherheit
27. Mai 2026
Anlässlich der Sitzung des Ausschusses Bildungswirtschaft der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main am Dienstag (26. Mai) diskutierten die Mitglieder mit dem Bundestagsabgeordneten Martin Rabanus (SPD) über rechtliche Unsicherheiten für Bildungsanbieter und forderten klare Regelungen für freie Dozenten und digitale Qualifizierungsangebote. Für die Fachkräftesicherung und damit die inländischen Anbieter von Weiterbildung wettbewerbsfähig bleiben könnten, brauche es eindeutige Regeln für den Einsatz freier Dozenten ebenso wie die Nutzung digitaler Weiterbildungsangebote.
Der Ausschuss-Vorsitzende Andreas Eiling sagte: „Besonders kritisch wirkt sich diese Entwicklung auf den Einsatz nebenberuflicher Dozenten aus Unternehmen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, aktuelles Praxiswissen in die Weiterbildung zu bringen. Wie soll die Modernisierung der Wissensvermittlung gelingen, wenn diese Experten ihre Kompetenz aufgrund unklarer sozialversicherungsrechtlicher Risiken nicht mehr einbringen können oder wollen? Eine Frage, die viele Unternehmen umtreibt – insbesondere mit Blick auf den steigenden Bedarf an Qualifizierung in den Bereichen Digitalisierung, KI und Nachhaltigkeit.“
Auch beim Fernunterrichtsschutzgesetz sieht der Ausschuss Handlungsbedarf. Unklar sei weiterhin, welche digitalen Lernangebote zulassungspflichtig sind. Das bestehende Regelwerk falle aus Sicht der IHK zudem zunehmend aus der Zeit. Das Fernunterrichtsschutzgesetz entstamme einer analogen Bildungswelt und werde den heutigen Anforderungen digitaler und flexibler Lernformate nicht mehr gerecht. Mittlerweile gebe es eine Vielfalt unterschiedlicher Lernformate, wie z.B. kurze digitale Lerneinheiten (Microlearning), kombiniertes Präsenz- und Online-Lernen (Blended Learning) Lernen auf Plattformen sowie KI-gestützte Trainings. Inländische Anbieter würden sich dadurch gegenüber international operierenden digitalen Lernplattformen zunehmend benachteiligt sehen.
Der Nationale Normenkontrollrat der Bundesregierung hat daher bereits die vollständige Abschaffung des Gesetzes angeregt. Aus Sicht des IHK-Ausschusses wäre dies ein schneller und wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau. Die IHK forderte daher klare Kriterien zur Abgrenzung von Selbstständigkeit und Beschäftigung, mehr Rechtssicherheit bei Lehrtätigkeiten und einen moderneren Rechtsrahmen für digitale Weiterbildung. Ziel müsse sein, Qualität und Teilnehmerschutz zu sichern, ohne notwendige Qualifizierungsangebote durch Regulierungen oder unklare Vorgaben auszubremsen.
Martin Rabanus, MdB, erklärte: „Weiterbildung ist kein Randthema, sondern eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Transformation in Betrieben, Bildungseinrichtungen und Regionen gelingt. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz brauchen wir rechtliche Rahmenbedingungen, die Qualität und Teilnehmerschutz sichern, zugleich aber Innovation und praxisnahe Bildungsangebote ermöglichen. Die Hinweise aus dem Kreis der Unternehmen sind wichtig, weil sie zeigen, wo bestehende Regelungen in der Praxis zu Unsicherheit führen und wo politischer Klärungsbedarf besteht."
Hintergrund: Die jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Zusammenhang mit dem sogenannten Herrenberg-Urteil sowie die Anwendung des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf digitale Bildungsformate führt bei vielen Anbietern zu erheblicher Rechtsunsicherheit und wirtschaftlichem Druck. Besonders betroffen ist der Einsatz nebenberuflicher Fachleute aus Unternehmen. Sie bringen aktuelles Praxiswissen in Lehrgänge, Seminare und Schulungen ein. Unklare sozialversicherungsrechtliche Risiken können dazu führen, dass diese Expertise der beruflichen Weiterbildung verloren geht.
