Bürokratieabbau im Steuerrecht bleibt zentrales Thema – IHK-Steuerausschuss erneut im Austausch mit Hessischem Finanzministerium
27. März 2026
Im Rahmen der Sitzung des Steuerausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main, war am Mittwoch (25. März 2026) Matthias Schenk, Leiter der Abteilung Steuern und Finanzmarktrecht im Hessischen Ministerium der Finanzen, zu Gast.
Der Vorsitzende des IHK-Steuerausschusses, Dr. Götz Weitbrecht, sowie die Mitglieder und Gäste des Ausschusses betonten die dringende Notwendigkeit, Unternehmen in Deutschland zeitnah und nachhaltig steuerlich zu entlasten.
Nach Auffassung des Ausschusses sollte der Bürokratieabbau in Deutschland deutlich konsequenter und schneller vorangetrieben werden, um der Wirtschaft neue Wachstumsimpulse zu verleihen. Die aktuelle Diskussion über eine Anhebung des Spitzensteuersatzes sende hingegen ein falsches Signal zur falschen Zeit. Eine Erhöhung der Einkommensteuer würde insbesondere mittelständische Unternehmen erheblich belasten. Auch die anhaltende Debatte über eine mögliche Verschärfung der Erbschaftsteuer für Betriebserben sorge derzeit für zusätzliche Unsicherheit in den Unternehmen.
Die Vereinfachung der Umsatzsteuerverfahren – etwa durch die Vereinheitlichung von Voranmeldung und Jahreserklärung – sowie die Anhebung der Kleinunternehmergrenze könnte spürbar zur Entlastung der Betriebe beitragen. Ebenso wären die Begrenzung der Steuererklärungen im Körperschaftsteuerrecht auf das Wesentliche und die Abschaffung unnötiger Meldepflichten, etwa im Umwandlungssteuerrecht, geeignete Maßnahmen zur Reduzierung administrativer Aufwände. Auch die Harmonisierung unterschiedlicher steuerlicher Definitionen sowie die Vereinfachung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) wären ein wichtiger Schritt hin zu mehr Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit für Unternehmen.
„Die Wirtschaft braucht jetzt klare Signale und verlässliche Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung ist gefordert, entschlossen zu handeln, um die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wieder zu stärken“, erklärte Dr. Götz Weitbrecht.
„Es braucht mutige Schritte auf Bundesebene, um den Bürokratieabbau im Steuerrecht spürbar voranzubringen. Wenn Unternehmen aufgrund übermäßiger bürokratischer Belastungen erwägen, Investitionen ins Ausland zu verlagern, ist das ein Verlust für den Standort Deutschland. Umso wichtiger ist es, jetzt entschlossen zu handeln und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft nachhaltig zu sichern. Hessen sollte sich hier auch auf Bundesebene stark machen, um spürbare Deregulierungen zu erreichen.“ so Weitbrecht weiter.
Aufgrund der Initiative des Steuerausschusses der IHK konnte das Finanzministerium bereits verschiedene Schritte einleiten, um bürokratische Hürden in Hessen für Unternehmen, bspw. im Rahmen der steuerlichen Veranlagung und Erfassung zu verringern. Das Ministerium und die IHK verfolgen das Thema weiterhin intensiv.
Allerdings erschwert die vielfach notwendige fachliche und EDV-technische Abstimmung mit den anderen Bundesländern vielfach zügige Lösungen.
Der IHK-Steuerausschuss vereint Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster Branchen. Seine Mitglieder engagieren sich auf vielfältige Weise für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen aller Größen. Das Gremium berät die Vollversammlung, das oberste Organ der IHK Frankfurt am Main.
