Caspar: Vorschläge der Rentenkommission weisen in richtige Richtung, wie etwa längere Beschäftigung und Nutzung der Ertragskraft von Kapitalmärkte
23. Juni 2026
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main begrüßt die Reformempfehlungen im heute an Bundeskanzler Friedrich Merz übergebenen Bericht der Rentenkommission. IHK-Präsident Ulrich Caspar sagt: „Die Rentenkommission weist grundsätzlich die richtige Richtung auf. Die Gesellschaft wird älter, weil die Menschen erfreulicherweise länger leben. Zugleich sind die Geburtenzahlen seit langem sehr niedrig. Der demografische Wandel wird also den Fachkräftebedarf der Wirtschaft weiter verschärfen. Die hieraus entstehenden Mehrkosten sollten nicht nur die Erwerbstätigen und Arbeitgeber über steigende Beiträge zur Rentenversicherung tragen. Dies würde die Lohnnebenkosten zu hoch ansteigen lassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen belasten. Ein späterer Renteneintritt kann die Ausgaben der Rentenversicherung begrenzen.”
Caspar führt weiter aus: „Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Kommission die Rente mit 63 abschaffen und das Renteneintrittsalter weiter erhöhen möchte. Die Rente mit 63 entzieht dem Arbeitsmarkt seit vielen Jahren die von den Unternehmen dringend benötigten Fachkräfte und mit ihnen die Expertise von erfahrenem Personal. Der Verzicht auf eine Frühverrentung mit 63 ist ein wichtiger Beitrag, um die Rentenversicherung zukunftsfester aufzustellen und Unternehmen vor weiter steigenden Lohnnebenkosten zu schützen. Die Wirtschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt mehr denn je auf Wachstumsimpulse angewiesen, zu denen auch eine hohe Beschäftigung zählt – letzteres auch, um die Rentenversicherung auf Dauer zu finanzieren. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass die Rentenkommission das Renteneintrittsalter zu langsam anheben möchte. Um dem Fachkräftemangel wirksamer entgegenzuwirken sowie die Lohnnebenkosten in einem international wettbewerbsfähigen Rahmen zu halten, wären schnellere Schritte wünschenswert.”
In ihren rund 30 Vorschlägen fordert die Rentenkommission unter anderem auch eine Nutzung von Kapitalmarktrenditen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente nach schwedischem Vorbild. Zwei Prozent des Bruttolohns sollen laut Kommission – von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert – in Wertpapieranlagen fließen, deren Erträge dann den Anwartschaften individuell zugerechnet werden.
Caspar betont: „Die Ertragskraft der Kapitalmärkte zur Finanzierung der gesetzlichen Rente zu nutzen, ist überfällig. Umso mehr ist der Reformvorschlag der Kommission zu begrüßen – nicht zuletzt, weil damit auch die Finanzierungsoptionen für die Realwirtschaft erweitert werden. Zusammen mit dem Altersvorsorgedepot, das ab Januar 2027 die sogenannte Riester-Rente ersetzt und die private Vorsorge verbessert, wäre die Umsetzung dieses Vorschlags endlich der lange erwartete echte Paradigmenwechsel.”
