Dr. Christmann zum Energieeffizienzgesetz: Weitere Vereinfachungen nötig
10. Juli 2026
Den heute im Bundesrat beratenen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie wertet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main als Schritt in die richtige Richtung, fordert aber weitere Vereinfachungen im Energierecht. Der Gesetzentwurf sieht vor, ausstehende Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen und zugleich nationale Sonderregelungen abzubauen. Die Kammer fordert Bundesregierung und Bundestag dazu auf, den begonnenen Bürokratieabbau im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent fortzusetzen.
Dr. Clemens Christmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Frankfurt am Main, erklärt: „Die Rücknahme nationaler Sonderregelungen ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort. Eine stärkere Orientierung am europäischen Rechtsrahmen würde insbesondere mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlasten und Freiräume für Investitionen schaffen. Viele Unternehmen investieren aus eigenem Interesse in Energieeffizienz, um Energiekosten zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Aber Investitionen in Energieeffizienz brauchen praxistaugliche Rahmenbedingungen statt neuer Detailregelungen.“
Nach Einschätzung der Bundesregierung soll der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch die Neuregelung um rund 760 Millionen Euro und der einmalige Erfüllungsaufwand um rund 2,9 Milliarden Euro sinken. Die vorgesehenen Anpassungen betreffen unter anderem höhere Schwellenwerte und längere Umsetzungsfristen im Energieeffizienzgesetz.
Für den Wirtschaftsstandort FrankfurtRheinMain hat das Gesetz besondere Bedeutung. Die Region ist der größte Rechenzentrumsstandort Deutschlands und einer der bedeutendsten in Europa. Gerade Rechenzentren unterliegen besonderen Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes, etwa zur Energieeffizienz und zur Nutzung von Abwärme.
Dr. Christmann ergänzt: „Rechenzentren sind zentrale Säulen der Digitalisierung und bieten zugleich große Potenziale für mehr gesamtwirtschaftliche Energieeffizienz, z. B. durch die Nutzung von Abwärme. Um diese Potenziale auszuschöpfen, braucht es praxisgerechte Effizienzvorgaben, flexible Abwärmeregelungen und weniger Regulierung. Die Novelle geht in diese Richtung. Entscheidend ist jetzt, dass die Nutzung von Abwärme technisch und wirtschaftlich sinnvoll ausgestaltet wird. Eine freiwillige Lösung bei den Abwärmemeldepflichten würde Investitionen erleichtern und zugleich die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung von Abwärme für den Umbau des Wärmesektors unterstützen.“
Trotz der vorgesehenen Vereinfachungen existieren jedoch weiterhin erhebliche regulatorische Belastungen sowie überkomplexe und wachstumshemmende Regelungen. Die IHK Frankfurt sieht daher weiteren Handlungsbedarf auf Gesetzgeberseite. Anzugehen wären klare gesetzliche Definitionen zur Stärkung der Rechtssicherheit sowie die Zusammenführung von Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz zu einem konsistenten Regelwerk. Ebenso sollten Berichts- und Meldepflichten, Vorgaben zu Umsetzungsplänen sowie Energieaudits weiter vereinfacht und unnötige Mehrfachmeldungen beendet werden.
