Dr. Stefan Mai: Frühstartrente ist wichtiger Schritt zu mehr kapitalgedeckter Altersvorsorge
14. August 2026
Die IHK Frankfurt am Main bewertet den am 12. August 2026 gefassten Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung der Frühstartrente positiv. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Staat künftig für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Ziel soll sein, den Vermögensaufbau zu fördern, die private Altersvorsorge zu stärken, die ökonomische Bildung junger Menschen zu verbessern und gleichzeitig den Kapitalmarkt zu stärken.
Dr. Stefan Mai, Vizepräsident der IHK Frankfurt am Main, erklärt:
„Die Frühstartrente ist ein richtiger Schritt, um junge Menschen frühzeitig an die private und kapitalgedeckte Altersvorsorge heranzuführen. Gleichzeitig sollte sie aber nicht zur Verdrängung privater Lösungen und Angebote führen. Zudem sollte die finanzielle Bildung weiter gestärkt werden, damit die Frühstartrente keine Auffanglösung wird, sondern zur eigenständigen Kapitalanlage führt.“
Aus Sicht der IHK bietet insbesondere der frühe Zugang zum Kapitalmarkt Chancen. Langfristiges Sparen und Investieren kann dazu beitragen, die Aktien- und Vorsorgekultur in Deutschland zu stärken. Vor allem kann eine stärkere Kapitalmarktteilhabe dazu beitragen, mehr privates Kapital für Investitionen in Unternehmen zu mobilisieren. Gerade für den Wirtschafts- und Finanzstandort Frankfurt ist ein leistungsfähiger Kapitalmarkt von hoher Bedeutung. Voraussetzung dafür sind aus Sicht der IHK ausreichende Wahlmöglichkeiten bei der Kapitalanlage und ein fairer Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Angeboten. Die Ausgestaltung der Frühstartrente sollte deshalb unterschiedliche Anlageformen und Anbieter angemessen berücksichtigen.
Die Frühstartrente kann aus Sicht der IHK zudem nur ein Baustein einer breiter angelegten Reform der Altersvorsorge sein. Weitere Reformen sollten die private und betriebliche Altersvorsorge stärken und bürokratische Hürden abbauen. Auch eine stärkere Kapitaldeckung innerhalb des Alterssicherungssystems sollte weiterverfolgt werden.
Für Unternehmen ist dabei insbesondere die Entwicklung der Lohnzusatzkosten relevant. Angesichts des demografischen Wandels sollte die Finanzierung der Alterssicherung so ausgestaltet werden, dass zusätzliche Belastungen der Arbeitskosten möglichst begrenzt werden. Ein langfristig tragfähiges und stärker kapitalgedecktes Altersvorsorgesystem kann dazu beitragen, Alterssicherung, Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen miteinander zu verbinden.
