IHK: Erbschaft- und Schenkungsteuer für Unternehmen nicht verschärfen


15. Januar 2026
„Die von der SPD vorgelegten Vorschläge zur Reform der Erbschaftsteuer würden zu einer deutlich höheren Steuerbelastung bei der Übertragung von Betriebsvermögen führen. Zahlreiche der von Eigentümern und Familien geführten Unternehmen in Deutschland und damit auch im Bezirk der IHK Frankfurt am Main würden zusätzlich belastet werden. Aus Sicht der Wirtschaft ein falsches Signal zum falschen Zeitpunkt. Denn auch die Betriebe am Standort FrankfurtRheinMain kämpfen derzeit mit hohen Energiekosten, bürokratischen Belastungen und Fachkräftemangel“, sagt Ulrich Caspar, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main. „Auch bei uns denken Unternehmen deshalb über Verlagerungen ins Ausland nach. Das sollte die SPD-Bundestagsfraktion bei ihren Überlegungen zu Reformen im Steuerrecht beachten.“
Der von der SPD bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgesehene neue Freibetrag für Unternehmen von nur 5 Millionen Euro wäre unverhältnismäßig niedrig, sodass in den meisten Fällen erhebliche Steuerzahlungen fällig würden. Bei einer Bewertung von Betrieben wäre dieser Freibetrag schnell erreicht, wenn Gewerbegrundstücke, Fabrikgebäude, Fertigungsanlagen, Lagerhallen und der Fuhrpark in die Berechnungen einzubeziehen sind.
„Die von der SPD vorgeschlagenen Beträge zeigen, dass man die Größenordnungen im Mittelstand stark unterschätzt und die Unternehmensstruktur in Deutschland nicht genau analysiert hat. Gerade mit der großen wirtschaftlichen Bedeutung der unterschiedlichen Unternehmen am Standort Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren in seiner Urteilsbegründung die Verschonung von Betriebsvermögen gerechtfertigt“, so Caspar.