Gewerbegebiet Rödelheim: IHK fordert grundlegende Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 946


27. Februar 2026
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main äußert erhebliche Bedenken gegenüber dem derzeit öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf Nr. 946 „Östlich A5 / Eschborner Landstraße – Teilbereich 1“, der noch bis zum 23. Februar eingesehen werden kann. Aus Sicht der IHK sendet der Entwurf ein investitionsfeindliches Signal an die im Kammergebiet ansässigen Unternehmen.
„Zwar verfolgt der Bebauungsplan formal das Ziel, Gewerbe- und Industrieflächen zu sichern. Tatsächlich gefährden jedoch weitreichende Nutzungsausschlüsse, innere Widersprüche, unverhältnismäßige Begrünungsvorgaben sowie der Verlust von Parkraum, die wirtschaftliche Entwicklung, notwendige Investitionen und die Handlungsspielräume bestehender Betriebe“, erklärt Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main.
Besonders kritisch bewertet die IHK den Umgang mit Rechenzentren. Zwar weist der Entwurf sogenannte Eignungsgebiete als Flächenpotenzial für das Wachstum der Rechenzentrumsbranche aus, faktisch stehen dort jedoch keine freien Flächen zur Verfügung. Gleichzeitig wird einem bestehenden Rechenzentrumsbetreiber durch die willkürlich verlaufende Abgrenzung zwischen Eignungs- und Ausschlussgebiet eine Erweiterung auf dem eigenen, aktuell ungenutzten Grundstück verwehrt.
„Der als Planungsanlass formulierte Schutz produzierender Betriebe greift an dieser Stelle nicht. Auf dem betreffenden Grundstück befindet sich kein produzierendes Unternehmen mehr, zugleich werden einem bestehenden Unternehmen seine Erweiterungs- und Wachstumschancen genommen“, kritisiert Caspar. „Die Planungen zeigen, dass das Rechenzentrumskonzept in der praktischen Anwendung wertvolle Investitionen in die digitale Infrastruktur des Wirtschaftsstandortes Frankfurt blockiert, ohne dass andere Branchen davon profitieren.“
Weitere erhebliche Einschränkungen ergeben sich aus überdimensionierten Begrünungsauflagen. Vorgaben wie fünf Meter breite Vorgartenzonen, umfangreiche Dach- und Fassadenbegrünungen einschließlich zusätzlicher Pflanzstreifen, Entsiegelungsmaßnahmen sowie Baumpflanzungen auf Betriebsgrundstücken und Stellplätzen führen zu einem spürbaren Verlust nutzbarer Gewerbeflächen. Dies verschärft nicht nur den ohnehin bestehenden Gewerbeflächenmangel, sondern verursacht zusätzliche Investitions-, Pflege- und Betriebskosten. Auch geplante Infrastrukturmaßnahmen wie ein Radschnellweg entlang der Eschborner Landstraße drohen zulasten dringend benötigter Parkflächen zu gehen.
„Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der Bebauungsplan weniger der Sicherung von Gewerbeflächen dient, sondern vor allem darauf abzielt, einzelne Nutzungen – insbesondere Rechenzentren – zu verhindern und ein funktionierendes Gewerbegebiet mit überzogenen Begrünungsvorgaben zu überfrachten“, fasst IHK-Präsident Caspar zusammen. „Maßnahmen zur Klimaanpassung lassen sich aus Sicht der IHK wirksamer durch Anreize, Beratung und freiwillige Lösungen erreichen als durch starre Vorgaben, die Betriebe finanziell erheblich belasten. Ein Bebauungsplan zur Sicherung von Gewerbeflächen sollte nicht dazu führen, dass Investitionen ausbleiben und der Wirtschaftsstandort Frankfurt weiter geschwächt wird.“