IHK begrüßt Wärmeplanung und fordert verlässliche Investitionsbedingungen
02. Oktober 2026
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main begrüßt den Beschluss der kommunalen Wärmeplanung durch die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung. Sie gibt Unternehmen, Immobilieneigentümern und Investoren wichtige Orientierung. „Mit der kommunalen Wärmeplanung schafft die Stadt einen Rahmen für die zukünftige Wärmeversorgung im Stadtgebiet. Mehr Planungssicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Investitionen in Gebäude, Energieinfrastruktur und klimafreundliche Technologien. Die Verlängerung des Zielhorizonts für den Umbau der Versorgung mit Wärme von 2035 auf 2045 trägt zudem dazu bei, die praktischen und wirtschaftlichen Herausforderungen bei der Umsetzung der Wärmewende besser bewältigen zu können“, erklärt IHK-Präsident Ulrich Caspar.
Nach Auffassung der IHK kommt der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands eine Schlüsselrolle für das Gelingen der Wärmewende zu. Gerade hier bestehen jedoch erhebliche Investitionshemmnisse durch städtische Vorgaben: Dies gilt insbesondere für die Milieuschutzsatzungen sowie das „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes – Modernisierungsbonus“. Während die kommunale Wärmeplanung umfangreiche private Investitionen in den Gebäudebestand voraussetzt, sind die Möglichkeiten zur energetischen Modernisierung insbesondere in den Milieuschutzgebieten stark eingeschränkt. Zudem bergen die Bedingungen des städtischen Förderprogramms bei Investitionen in die energetische Modernisierung mitunter wirtschaftliche Nachteile für die Eigentümer.
Der geplante Ausbau des Fernwärmenetzes und die damit verbundenen zusätzlichen Anschlussmöglichkeiten können eine wichtige Grundlage für die energetische Sanierung von Gebäuden darstellen. Damit Eigentümer und Unternehmen fundierte Investitionsentscheidungen treffen können, bedarf es transparenter Informationen über Anschluss- und Umrüstungskosten, die zu erwartende Preisentwicklung, geplante Ausbaugebiete und bestehende Anschlussquoten. Bei der Umsetzung der Wärmeplanung sollte die Stadt Frankfurt außerdem die private und unternehmerische Entscheidungsfreiheit respektieren und in Bestandsgebieten weiterhin auf einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme verzichten.
Im Zielszenario des Wärmeplans sollen nach dem Ausbau der Wärmenetze rund 60 Prozent des Wärmebedarfs dezentral gedeckt werden. Der Wärmeplan benennt Abwärme aus Rechenzentren als mögliches Wärmepotenzial. Aus Sicht der IHK sollte die Stadt dieses Potenzial auch bei der Standort- und Flächenplanung stärker berücksichtigen. Rechenzentren sollten dort entstehen können, wo sich ihre Abwärme unmittelbar für die Wärmeversorgung benachbarter Gebäude nutzen lässt. Hierfür sollte geprüft werden, inwieweit das städtische „Rechenzentrenkonzept – Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms“ entsprechend weiterentwickelt werden kann.
Der Ausbau des Fernwärmenetzes und der Bau neuer Nahwärmenetze gehen mit umfangreichen Tiefbaumaßnahmen einher. Daraus resultieren erhebliche Einschränkungen der Erreichbarkeit, Sichtbarkeit und Logistik von Betrieben. Die IHK begrüßt daher die Zusage der Stadt Frankfurt, Unternehmen und Gewerbetreibende bei der Umsetzung des Wärmenetzausbaus künftig besser einzubinden und über geänderte Wegeführungen sowie Beginn, Dauer und Umfang von Baumaßnahmen zu informieren.
Caspar resümiert abschließend: „Die kommunale Wärmeplanung ist eine wichtige Weichenstellung für die kommenden Jahrzehnte. Erfolgsentscheidend sind nun Verbesserungen der Rahmenbedingungen, die infolge der Wärmeplanung mehr Investitionen anreizen. Die gewonnene Planungssicherheit allein wird nicht ausreichen, um die ambitionierten Ziele im Klimaschutz zu erreichen. Die kommunale Wärmeplanung sollte deshalb mit dem Abbau bestehender städtischer Investitions- und Umsetzungshindernisse verbunden werden.“
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