IHK Frankfurt: möbliertes Wohnen auf Zeit nicht verschärfen
10. Juli 2026
Möblierter Wohnraum auf Zeit ist für Berufstätige unverzichtbar, weshalb die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main die schärfere Regulierung ablehnt, über die der Bundestag gestern Abend in erster Lesung beraten hat. „Voll ausgestatteter Wohnraum auf Zeit ist in einer wirtschaftsstarken Region wie FrankfurtRheinMain wichtig, um bestehende Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen“, sagt Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete vor.
Caspar ergänzt: „Unternehmen brauchen kurzfristig verfügbaren Wohnraum. Nur so können sie Mitarbeiter, Auszubildende, Projektbeschäftigte und internationale Arbeitskräfte flexibel unterbringen.“ Kritisch bewertet die IHK insbesondere die geplante zeitliche Begrenzung entsprechender Mietverhältnisse auf sechs Monate. Auch pauschale Vorgaben für Möblierungszuschlägen sollten aus IHK-Sicht unterbleiben. Projektlaufzeiten, Entsendungen, Anerkennungsverfahren oder Probezeiten dauern häufig länger als sechs Monate. Zudem würden die tatsächlichen Kosten vollständig ausgestatteter Wohnungen so nicht ausreichend berücksichtigt.
Mit dem Gesetz soll die Vermietung auf Zeit von möblierten Wohnungen auf sechs Monate begrenzt werden, wobei eine Verlängerung auf insgesamt acht Monate zulässig sein soll. Aktuell gibt es keine festen gesetzlichen Grenzen für die Mietdauer möblierter Wohnungen auf Zeit.
Caspar abschließend: „Frankfurt lebt von seiner Offenheit für Arbeitskräfte aus aller Welt. Flexible Wohnlösungen sind ein entscheidender Standortfaktor, den wir nicht durch überzogene Regulierung gefährden dürfen."
