Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts ist Schritt in richtige Richtung IHK-Präsident Caspar: Regelungen zu Verfahrensbeschleunigung noch ergänzen


30. Januar 2026
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts. „Der vorgelegte Gesetzentwurf stellt einen wichtigen Baustein dar, um Deutschland als attraktiven Standort für die außergerichtliche Streitbeilegung weiter zu stärken“, erklärt Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt. „Der Gesetzentwurf geht aber nicht weit genug. Regelungen zur weiteren Beschleunigung von Schiedsverfahren, etwa durch verbindlichere Fristen bzw. Maßnahmen bei unangemessener Verfahrensdauer, sind nicht vorgesehen. Gleiches gilt in Bezug auf die Stärkung des Einzelschiedsrichters bei fehlender Vereinbarung der Parteien.“
Der Entwurf sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
  • Digitalisierung: Schiedsverhandlungen per Video sowie elektronische Schiedssprüche sollen ausdrücklich zulässig werden.
  • Englischsprachige Verfahren: Vor staatlichen Gerichten, die mit Schiedssachen befasst sind, sollen englische Dokumente eingereicht werden können; Commercial Courts und der Bundesgerichtshof sollen bestimmte Verfahren auf Englisch führen können.
  • Veröffentlichung von Entscheidungen: Schiedssprüche sollen leichter veröffentlicht werden können; Entscheidungen der Commercial Courts und des BGH sollen verpflichtend veröffentlicht werden.
  • Technologieoffene Schiedsvereinbarungen: Schiedsvereinbarungen sollen künftig auch in anderer, nicht schriftlicher Form geschlossen oder dokumentiert werden können.
Die IHK Frankfurt appelliert an den Gesetzgeber, im weiteren Verfahren die Praxishinweise aus der Privatwirtschaft zu berücksichtigen und die Attraktivität des Schiedsstandortes Deutschland, gerade auch bei kleineren und mittleren Streitwerten, zügig voranzutreiben. Die IHK Frankfurt werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass die wirtschaftsrelevanten Reformbedarfe, gerade im Hinblick auf Beschleunigungspotenziale, Berücksichtigung finden, so Caspar.