Neue EU Inc. kann Binnenmarkt stärken – Praxistauglichkeit und Rechtssicherheit entscheidend
17. Juni 2026
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main begrüßt den Vorstoß der Europäischen Kommission mit einem Verordnungsvorschlag zur Einführung der sogenannten EU Inc. das europäische Gesetzgebungsverfahren zu eröffnen. Denn eine solche Gesellschaft kann dazu beitragen, das fragmentierte europäische Gesellschaftsrecht zu vereinfachen, Verfahren zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu verbessern Das würde insgesamt den Standort Europa stärken. Auch für Deutschland und die Metropolregion FrankfurtRheinMain als bedeutende internationale Wirtschafts- und Finanzstandorte können von einer praxistauglich ausgestaltete EU Inc. profitieren.
Nun werden Ministerrat und Europäisches Parlament über die konkrete Ausgestaltung der neuen Rechtsform beraten. Ziel ist ein zusätzlicher, europaweit einheitlicher Rechtsrahmen für Kapitalgesellschaften, der neben den bestehenden nationalen Gesellschaftsrechten steht und Unternehmensgründungen sowie grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU erleichtern soll.
Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main, erklärt: „Vereinfachungen sind immer wichtig – sie sollten jedoch nicht zulasten von Rechtssicherheit, verlässlichen Verfahren und wirksamen Schutzmechanismen gehen. Damit die EU Inc. ihr Potenzial entfalten kann, braucht es klare, einheitliche und in der Praxis funktionierende Regeln. Nur so entsteht das notwendige Vertrauen bei Unternehmen und Investoren.“
Die IHK unterstützt ausdrücklich das Ziel einer schnellen und vollständig digitalen Gründung eines Unternehmens innerhalb einer Frist von 48 Stunden und weist auf praktische Umsetzungsanforderungen hin. Ohne unionsweit einheitliche Standards insbesondere für Identitätsprüfung, Registerkontrolle und Geldwäscheprävention besteht das Risiko, dass diese Frist in der Praxis nicht verlässlich eingehalten werden kann und es zu unterschiedlichen Umsetzungsniveaus zwischen den Mitgliedstaaten kommt.
Auch zentrale Regelungsbereiche wie das Insolvenz- und Liquidation bzw. Auflösungsregime sowie der Gläubigerschutz sind aus Sicht der IHK Frankfurt am Main noch nicht ausreichend konkretisiert. Hier besteht Nachbesserungsbedarf, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Schutz des Rechtsverkehrs sowie der Gläubiger sicherzustellen.
