20 Jahre elektronisches Handelsregister: Wichtiger Schritt zur Digitalisierung Caspar: Die nächsten Schritte der Digitalisierung jetzt konsequent umsetzen


6. November 2026
Am 10. November 2006 unterzeichnete Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). Heute sind elektronische Register aus dem Wirtschaftsverkehr nicht mehr wegzudenken.
Seit dem 1. Januar 2007 können Unternehmen, Geschäftspartner, Investoren und Behörden Registereintragungen und eingereichte Dokumente über das Registerportal elektronisch abrufen. Weitere Digitalisierungsschritte, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) erweitern die Möglichkeiten digitaler Registerverfahren. Dazu zählen unter anderem die Möglichkeit, bestimmte Gesellschaftsformen online zu gründen.
„Die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts zeigt, welche Möglichkeiten digitale Verfahren eröffnen. Jetzt sollte der nächste Schritt folgen und das Once-only-Prinzip konsequent umgesetzt werden, damit Unternehmen ihre Daten nur einmal an die öffentlichen Register übermitteln müssen und nicht jeder Verwaltungsstelle von Neuem“, sagt Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main.
Für die Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt am Main ist eine leistungsfähige und gut vernetzte digitale Verwaltung von großer Bedeutung. Sie kann dazu beitragen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, sodass Unternehmen mehr Zeit für ihr Kerngeschäft bleibt. Caspar: „Entscheidend ist für Unternehmen dabei nicht allein, ob ein Formular inzwischen online ausgefüllt oder eine Gründung digital durchgeführt werden kann. Vielmehr kommt es darauf an, dass digitale Verfahren im Unternehmensalltag spürbare Vereinfachungen bringen, die Zeitaufwand und Kosten reduzieren, damit Unternehmen ihre Ressourcen mehr auf Wertschöpfung, Innovation und Wachstum ausrichten können.“
Das 20-jährige Jubiläum des elektronischen Handelsregisters ist ein guter Anlass, auf das Erreichte zurückzublicken und die nächsten Schritte der Digitalisierung in den Blick zu nehmen. Ziel sollte eine digitale Verwaltung sein, die Unternehmen wirksam entlastet und vorhandene Daten effizient nutzt.