IHK-Rechtsausschuss fordert bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
30. April 2026
In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Rechtsausschuss der IHK Frankfurt mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) und deren anstehender Umsetzung in nationales Recht. Im Mittelpunkt standen die praktischen Auswirkungen auf die Unternehmen sowie damit verbundene bürokratische Herausforderungen.
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird das seit 2017 in Kraft getretene deutsche Entgelttransparenzgesetz erheblich ausgeweitet. Die zentralen Aspekte der Entgelttransparenzrichtlinie umfassen neben der Entgelttransparenz im Bewerbungsverfahren insbesondere das Auskunftsrecht für Beschäftigte sowie die Berichtspflichten über Entgeltstrukturen für Unternehmen ab 100 Beschäftigten. Ziel ist es, den geschlechtsbezogenen Lohnunterschied (Gender Pay Gap) in der Europäischen Union weiter zu verringern. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Ein Entwurf eines nationalen Umsetzungsgesetzes steht noch aus.
Prof. Dr. Christian Rolfs, Leiter des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Universität zu Köln, der als Gast eingeladen wurde und Vorsitzender der Expertenkommission “Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie” ist, erläuterte die Arbeit der Expertenkommission und welche Empfehlungen sie, u. a. in den Bereichen Transparenz, Auskunftsanspruch, Berichtspflichten und die Beweislastumkehr bei Benachteiligungen, für eine bürokratiearme und effektive Umsetzung der Richtlinie vorgelegt hat.
"Viele Regelungen der Richtlinie bestimmten die Pflichten der Unternehmen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, sodass sie bereits ab dem 7. Juni 2026 zu beachten sind, obwohl es noch kein Umsetzungsgesetz gibt. Die Rechtsprechung wird das geltende Entgelttransparenzgesetz unionsrechtskonform interpretieren (müssen).", so Rolfs weiter.
Helge Köhlbrandt, Chefsyndikus der Nestlé Deutschland AG und Vorsitzender des IHK-Rechtsausschusses, äußerte sich zu den Neuerungen: „Die ETRL stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei den Berichtspflichten und der Beweislastumkehr bei Benachteiligungen. Hinsichtlich der Berichtspflichten sei bereits fraglich, ob sich der Bericht auf das Ist-Gehalt oder ein Ziel-Gehalt beziehe. Die ETRL selbst sieht lediglich vor, dass diese Berichte Informationen über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede enthalten und diese auf sieben festgelegten Kriterien basieren. Hierfür sei aber eine Präzisierung des Entgeltbegriffs notwendig.“
Auch vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr, wonach Arbeitgeber künftig zu belegen haben, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt, sei es wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber im Umsetzungsgesetz klarstellt, wie und ob der Entgelttransparenzbericht – z. B. im Falle eines Entgeltgefälles von weniger als 5 Prozent – als Entlastung dienen könne, so Köhlbrandt. „Gerade für den Mittelstand ist das essenziell, da ihm die Ressourcen größerer Konzerne fehlen.“
Auch vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr, wonach Arbeitgeber künftig zu belegen haben, dass keine Entgeltdiskriminierung vorliegt, sei es wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber im Umsetzungsgesetz klarstellt, wie und ob der Entgelttransparenzbericht – z. B. im Falle eines Entgeltgefälles von weniger als 5 Prozent – als Entlastung dienen könne, so Köhlbrandt. „Gerade für den Mittelstand ist das essenziell, da ihm die Ressourcen größerer Konzerne fehlen.“
Köhlbrandt forderte eine klare und bürokratiearme Umsetzung der ETRL, die den Unternehmen hilft, die Vorgaben rechtskonform umzusetzen und die gleichermaßen auch nutzbringend für die Unternehmen ist. “Hilfreich hierfür sind die in dem Abschlussbericht der Kommission “Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie” enthaltenen Empfehlungen an den deutschen Gesetzgeber.”
Der IHK-Rechtsausschuss setzt sich aus allen Branchen der Wirtschaft zusammen. Seine Mitglieder engagieren sich auf vielen Ebenen für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen aller Größen. Der Ausschuss berät die Vollversammlung, das wichtigste Organ der IHK Frankfurt am Main.
