Rechtsausschuss: Gesetzgebung mitgestalten

Der Rechtsausschuss der IHK Frankfurt ist ein branchenunabhängiges Gremium, das im April 2009 gegründet wurde. Derzeit arbeiten Juristen aus den Bereichen  Finanzdienstleister, Industrie, Konsumgüter, Luftverkehr, Medizintechnik, Öffentliche Verwaltung, Personaldienstleiter, Verlagswesen und Versicherungen in dem Ausschuss, auch mittelständische Unternehmen sind vertreten.
Dadurch können die unterschiedlichen Bedürfnisse der Wirtschaftsbranchen und Betriebsgrößen berücksichtigt werden. Der Ausschuss identifiziert die für die Unternehmen rechtlich kritischen Sachverhalte und beteiligt sich über die IHK-Organisation an Gesetzgebungsverfahren. Die Unternehmen haben so die Möglichkeit, auf die staatlichen Maßnahmen und Planungen Einfluss zu nehmen und der Stimme der Wirtschaft Geltung zu verschaffen.

Zuletzt waren dies: das Wettbewerbs- und Kartellrechtrecht, das Urheberrecht, sowie aktuelle Fragen zur Digitalisierung, zur Cyberkriminalität und zum Investitionsschutz.
Die Umsetzungspraxis und Auslegung der Datenschutzgrundverordnung ist ein Thema, das den Rechtsausschuss dauerhaft in Anspruch nimmt. Die IHK Frankfurt fordert z.B., dass Datenschutz nicht dazu führen darf, dass an die Unternehmen überzogene Anforderungen gestellt werden. Daher hat sie sich für den Erhalt der Einwilligung als Erlaubnistatbestand für Datenverarbeitungen stark gemacht.

Zunehmend ist die Ausschussarbeit von der EU-Rechts- und Verbraucherschutzpolitik bestimmt, die als Verordnungen entweder direkt Geltung in den Mitgliedstaaten entfalten oder als Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In diesem Zusammenhang hat sich der Rechtsausschuss zuletzt mit den aktuellen Herausforderungen im Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie mit dem
Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auseinandergesetzt. Beide Rechtsbereiche fußen auch auf Richtlinien der Europäischen Union.

Die derzeitigen rechtlichen Bestimmungen zur horizontalen und vertikalen Wettbewerbsbeschränkung können für viele Unternehmen selbst bei leicht fahrlässigem Verhalten schwerwiegende materielle Schäden zur Folge haben. Dies gilt sowohl bei abgestimmten Verhaltensweisen gegenüber Wettbewerbern (Horizontalverhältnis) als auch bei Preisabsprachen zwischen Lieferanten und Abnehmern (Vertikalverhältnis). Mögliche Konsequenzen bei Kartellrechtsverstößen für die Unternehmen sind u. a. Bußgelder (in Deutschland bis 10 % des weltweiten Konzernumsatzes), Schadensersatzforderungen (aufgrund der EU-Schadensersatzrichtlinie) gegenüber Wettbewerbern und vor allem nachhaltige Image- und Reputationsschäden. Bei der Missbrauchs- und Fusionskontrolle geht es um die Ahndung bei missbräuchlicher Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Zu nennen sind hier missbräuchliche Nutzungs- oder Geschäftsbedingungen im Internet wie im Fall von Facebook oder Amazon.

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde in Deutschland durch das Inkrafttreten des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes (GeschGehG) am 26.04.2019 umgesetzt. Hier bestand die Notwendigkeit, den Geheimhaltungsschutz neu zu regeln, da sowohl die Begriffsdefinition im UWG unzureichend war und die dort aufgeführten Regelungen auch nur das Verhalten der Firmen untereinander geregelt haben. Als wichtigste Änderung durch das GeschGehG ist die Einhaltung der geforderten Geheimhaltungsmaßnahmen anzusehen. Es reicht nicht, vertragliche Regelungen zu treffen, sondern man muss auch deren Einhaltung kontrollieren. Der Ausschuss wird verfolgen, ob sich die Gerichte hier an der Rechtsprechung zum UWG orientieren werden.

Neben diesen wirtschaftlichen Aufgaben versteht sich der Rechtsausschuss auch als Netzwerk, das den gegenseitigen Erfahrungs- und Informationsaustausch fördert.