Darf ich mit Kundenbewertungen auf meiner Webseite werben?

Wer Verbraucherbewertungen zugänglich macht, muss darüber informieren, ob sichergestellt wird, dass die Bewertungen von Personen stammen, die das Produkt tatsächlich erworben oder die Dienstleistung genutzt haben. Werden beispielsweise Bestellnummern abgeglichen oder Bewertungslinks nur an tatsächliche Kunden verschickt, sollte das Verfahren verständlich beschrieben werden. Findet keine Prüfung statt, muss auch dies transparent angegeben werden. Unzulässig sind insbesondere gekaufte oder selbst erstellte Scheinbewertungen sowie die Behauptung, Bewertungen seien verifiziert, obwohl keine angemessenen Prüfmaßnahmen erfolgen. Auch Bewertungen dürfen nicht so ausgewählt, verändert oder einem anderen Produkt zugeordnet werden, dass ein irreführender Gesamteindruck entsteht.