Darf ich ohne Einwilligung per E-Mail werben?

Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) darf E-Mail-Werbung nur demjenigen geschickt werden, der dazu ausdrücklich (und für den Sender nachweisbar!) seine Einwilligung erteilt hat. Für Werbung gegenüber Bestandskunden gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme.