Kann eine eGBR ins Handelsregister umgetragen werden?

Eine eingetragene GbR (eGbR) kann gemäß § 707c BGB in das Handelsregister umgetragen werden, wenn sie die Voraussetzungen für eine offene Handelsgesellschaft (OHG) erfüllt. Dabei wird keine neue Gesellschaft gegründet; die Gesellschaft bleibt bestehen und wechselt lediglich ihren rechtlichen Status von einer GbR zu einer OHG. Der Antrag ist bei dem Register zu stellen, in dem die Gesellschaft eingetragen ist. Eine gesonderte Anmeldung beim Handelsregister ist nicht erforderlich. Weitere Information hier: