Kann ich als Einzelunternehmen einen Insolvenzantrag stellen?
Ein Einzelunternehmer kann grundsätzlich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. In der Regel erfolgt dies im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens. Zusätzlich kann der Einzelunternehmer einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Fehlt dieser Antrag, weist das Insolvenzgericht auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hin. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen: Die Vermögensverhältnisse müssen überschaubar sein, es dürfen weniger als 20 Gläubiger vorhanden sein und es dürfen keine Forderungen von Arbeitnehmern aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
