Wann kann ich als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Überschreitet der (ggf. hochgerechnete) Jahresumsatz einschließlich möglicher Umsatzsteuer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht 25.000 Euro, dann kann ein Unternehmer die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausgewiesen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt; es können aber auch keine Vorsteuern geltend gemacht werden. In den Folgejahren kann man Kleinunternehmer bleiben, wenn der tatsächliche Gesamtumsatz im jeweiligen Vorjahr nicht größer als 25.000 Euro war. Als zusätzliche Voraussetzung darf der Gesamtumsatz des betreffenden laufenden Jahres 100.000 Euro nicht übersteigen. Seit dem 1.1.2025 ist eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in den übrigen EU-Mitgliedstaaten auf Antrag möglich. Weitere Informationen siehe Link zur IHK-Broschüre, dort S. 21f.