Wo und wann kann ich als Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen?

Der Insolvenzantrag muss nach § 3 InsO bei dem Insolvenzgericht gestellt werden, in dessen Bezirk der Schuldner (also das insolvente Unternehmen) seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das ist in der Regel der Geschäftssitz des Unternehmens. Das Insolvenzgericht ist in der Regel bei denen für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgerichten ansässig. Der Antrag ist binnen 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.