Wo und wann ist ein Insolvenzantrag durch den Geschäftsführer zu stellen?

Geschäftsführer sind verpflichtet, den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht, in der Regel dem Amtsgericht am Sitz der Gesellschaft, einzureichen. Maßgeblich ist der Geschäfts- oder Satzungssitz des Unternehmens.
Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, sobald ein Insolvenzgrund vorliegt. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gilt eine maximale Frist von drei Wochen. Diese darf nur genutzt werden, wenn innerhalb dieses Zeitraums begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen. Andernfalls ist der Antrag umgehend zu stellen.