Welche Beträge kann ich verschenken, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich gegenseitig Schenkungen im Wert von bis zu 500.000 Euro machen, ohne dass Steuern anfallen. Bei Schenkungen an Kinder beträgt der Freibetrag jeweils 400.000 Euro und bei Enkeln, wenn deren Eltern noch leben, 200.000 Euro. Erfolgt eine Schenkung von entfernteren Verwandten oder Personen außerhalb der eigenen Familie, muss dies schon ab einem Schenkungswert von 20.000 Euro beim Finanzamt angezeigt werden. Die Freibeträge gelten allerdings nicht jährlich, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das heißt, dass verschiedene Schenkungen zusammengerechnet werden, soweit sie innerhalb von zehn Jahren erfolgt sind.