Kann ich meine GmbH auch mit Eigentum an Gegenständen anstelle eines Geldbetrages gründen?
Bei der Gründung einer GmbH haben die Gesellschafter entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag anteilig das Stammkapital aufzubringen. Statt der Einzahlung eines Geldbetrages kann allerdings im Vertrag die Erbringung einer Sacheinlage vereinbart werden.
