Ich habe mir einen Namen für meine neu zu gründende GmbH überlegt. Wie kann ich wissen, ob er so ins Handelsregister eingetragen werden kann?

Im Grundsatz gilt:
Die Firma muss Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht offensichtlich irreführend sein. Zudem ist immer der entsprechende Rechtsformzusatz in der Firmierung zu führen.
Und der Firmenname muss sich von allen in derselben Gemeinde im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.