Ist die Gründung einer GmbH durch einen einzelnen Gesellschafter zulässig?

Nach deutschem Recht ist die Gründung einer sogenannten Ein-Personen-GmbH zulässig. Der alleinige Gesellschafter übernimmt dabei sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschaft. Er kann zugleich als Geschäftsführer tätig sein oder eine andere Person mit der Geschäftsführung betrauen.
Auch bei einer Ein-Personen-GmbH gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen, insbesondere das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, uneingeschränkt.