Darf ich Bestandskunden ohne Einwilligung Werbe-E-Mails schicken?
Eine Werbe-E-Mail ohne ausdrückliche Einwilligung ist ausnahmsweise zulässig, wenn das Unternehmen die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten hat, ausschließlich für eigene ähnliche Angebote wirbt und der Kunde der Nutzung nicht widersprochen hat. Außerdem muss der Kunde bereits bei Erhebung der Adresse und in jeder Werbe-E-Mail klar und deutlich auf eine einfache, kostenfreie Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden. Fehlt nur eine dieser Voraussetzungen, ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung erforderlich. Das gilt nicht nur für klassische Verkaufsangebote, auch Imagewerbung, Kundenumfragen oder Hinweise auf Veranstaltungen können rechtlich Werbung sein.
