Kann ich meine UG (haftungsbeschränkt) durch Verschmelzung in ein Einzelunternehmen löschen?

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) auf ein Einzelunternehmen verschmolzen werden. Dabei gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sämtliche Rechte, Pflichten, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf das Einzelunternehmen über. Die Verschmelzung muss notariell beurkundet und in das Handelsregister eingetragen werden. Mit der Eintragung wird die UG gelöscht. Der häufigere Weg zur Beendigung einer UG ist jedoch die Liquidation. Diese erfolgt in drei Schritten: Auflösung, Abwicklung und Löschung. Anders als bei der Verschmelzung gehen Vermögen und Verbindlichkeiten dabei nicht auf ein Einzelunternehmen über. Weiter zur Liquidation einer UG (GmbH):