Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die wesentlichen Voraussetzungen sind der Nachweis der "besonderen Sachkunde" auf dem jeweiligen Fachgebiet und der Rechtskenntnisse, die im Zusammenhang mit der Sachverständigenausübung erforderlich sind, sowie die persönliche Eignung. Grundsätzlich ist es erforderlich, dass der Sachverständigen-Bewerber vor Antragstellung auf dem beantragten Sachgebiet bereits gutachterlich tätig war.
