Besteht für Unternehmer eine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister?

Ob eine Eintragungspflicht besteht, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Maßgeblich ist insbesondere der Umfang der Geschäftstätigkeit, der häufig anhand des Jahresumsatzes beurteilt wird. Nach überwiegender Auffassung wird ab einem Jahresumsatz von etwa 250.000 Euro regelmäßig von einem Handelsgewerbe ausgegangen. Darüber hinaus spielen auch die betriebliche Struktur, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Komplexität der Geschäftsabläufe eine entscheidende Rolle.