Wie sich die Liquidation einer GmbH & Co. KG von der einer gewöhnlichen KG unterscheiden?

Die Auflösung einer GmbH & Co. KG verläuft ähnlich wie bei einer normalen KG, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: Die GmbH bleibt als eigenständige juristische Person bestehen, es sei denn, sie wird ebenfalls aufgelöst. In diesem Fall muss sie eine eigene Liquidation durchlaufen, die eine gesetzliche Sperrfrist von einem Jahr beinhaltet, um den Gläubigern ausreichend Zeit zu geben, ihre Forderungen geltend zu machen. Für die Liquidation der Kommanditgesellschaft selbst gibt es zwar keine gesetzliche Sperrfrist, aber auch hier muss den Gläubigern ausreichend Zeit eingeräumt werden, ihre Ansprüche geltend zu machen. Beide Liquidationen, die der GmbH und die der KG, müssen notariell beurkundet und in das Handelsregister eingetragen werden.