Wie lange bin ich an ein Angebot gebunden?
Wer einem Kunden ein verbindliches Angebot unterbreitet, kann es grundsätzlich nicht ohne Weiteres zurückziehen. Am klarsten ist deshalb eine Formulierung wie „Dieses Angebot kann bis zum 30. Juni 2026 angenommen werden“. Ohne festgelegte Frist hängt die Bindungsdauer davon ab, wann unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort gerechnet werden darf. Das richtet sich unter anderem nach Art und Umfang des Geschäfts sowie dem verwendeten Kommunikationsweg. Eine verspätete oder inhaltlich veränderte Annahme führt nicht automatisch zum Vertragsschluss, sondern gilt regelmäßig als neues Angebot. Wer sich nicht binden möchte, muss dies deutlich machen, etwa durch den Zusatz „freibleibend“ oder „unverbindlich“.
