Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet allen Arbeitnehmern den Mindestlohn zu zahlen. Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gelten für Jugendlichen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Ende der Arbeitslosigkeit, ehrenamtlich Tätige und Auszubildende, wobei bei letzterem die Mindestausbildungsvergütung zu beachten ist. Weiter sind auch Praktikanten vom Mindestlohn ausgenommen, soweit es sich um ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung handelt oder das freiwillige Praktikum nicht länger als drei Monate dauert. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 €.
