Wer muss ein Impressum haben?

Wer im Internet geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss nach § 5 DDG ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum bereithalten, dies gilt insbesondere für Online-Shops, Unternehmenswebsites (inkl. reiner Produkt-/Werbeseiten) sowie geschäftliche Auftritte auf Plattformen und Social Media, z. B. Amazon, eBay, Facebook, LinkedIn etc.