Wie viel Stammkapital ist bei Gründung einer GmbH einzuzahlen?

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Bei einer Gründung mit Bareinlagen müssen vor der Anmeldung zum Handelsregister auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein. Insgesamt müssen mindestens 12.500 Euro erreicht werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Der noch offene Teil der Stammeinlagen bleibt geschuldet. Soweit die Einlagen noch nicht erbracht wurden, werden sie vom Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren eingefordert, soweit sie noch offen sind, und vom Liquidator im Rahmen der Liquidation, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung erforderlich ist.