Letter of Intent
Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Auch wenn potentielle Vertragsparteien ernsthaft in Vertragsverhandlungen stehen und eine Zusammenarbeit konkret anstreben, können sich die Verhandlungsgespräche aufgrund einer komplexen Regelungsmaterie längere Zeit hinziehen und es kann das Bedürfnis der Parteien auftreten, den nachhaltigen Willen an einem Vertragsabschluss zu dokumentieren, gleichzeitig den Verhandlungsstand zusammenzufassen und schriftlich festzuhalten sowie die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Gegebenenfalls möchten die Parteien damit auch eine Vertraulichkeitsregelung verknüpfen oder für den Fall, dass wider Erwarten doch kein Vertrag zustande kommen sollte, eine Regelung bezüglich des Ausgleichs von getätigten Vorleistungen treffen oder dies eben als Klarstellung definitiv ausschließen.
Bei Softwareerstellungs- oder Mietverträgen werden die Parteien nicht selten bereits im Vorfeld entsprechender Vertragsabschlüsse, z.B. im Zusammenhang mit der Planung des Um- und/oder Ausbaus der Gewerberaummietfläche oder von Programmierleistungen und Projektierungen bei Softwareerstellungsverträgen mit verknüpftem Dienstleistungs- oder Beratungsvertrag, erhebliche Aufwendungen haben. Dann sind sie in diesen vorgenannten Beispielsfällen auch nachhaltig daran interessiert, durch die Absichtserklärung eine deutlichere vertragliche Bindung zu begründen. Damit soll das wirtschaftliche Risiko vergeblicher Aufwendung kalkulierbar und minimiert werden.
Vor Abschluss einer Absichtserklärung sollte juristischer Rat eingeholt werden. Gerade weil eine abschließende vertragliche Bindung in den meisten Fällen nicht gewollt ist, sollte dies von fachkundiger Seite nochmals geprüft werden, um ungewollte Erklärungen zu vermeiden. Die Bezeichnung und Überschrift „Absichtserklärung“ schützt nicht davor, mit diesem Vertrag bereits den eigentlich erst noch abzuschließenden Hauptvertrag doch vorwegzunehmen, wenn die Absichtserklärung bereits die wesentlichen vertraglichen Regelungen mit entsprechendem Rechtsbindungswillen enthält.
Aber auch Exklusivitätsvereinbarungen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarung oder Auslagenersatzregelungen) können ohne nachfolgenden Abschluss eines Vertrages gravierende Auswirkungen haben. Da es sich bei der Absichtserklärung um ein dem deutschen Recht unbekanntes Rechtsinstitut handelt und grundsätzlich eine andere Rechtsfolge eintritt als bei vermeintlich ähnlichen Rechtsinstituten (Vorvertrag, Option), ist äußerste Aufmerksamkeit geboten.
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat eingeholt werden. Rechtsanwälte oder die Industrie- und Handelskammern helfen weiter:
Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Mustervertragstext
Absichtserklärung
zwischen
der Fa. Anwender GmbH, A-Stadt
- nachfolgend „ANWENDER GMBH“ genannt –
- nachfolgend „ANWENDER GMBH“ genannt –
und
der Fa. BELG - Beste EDV-Lösungen GmbH , B-Stadt
- nachfolgend „BELG“ genannt -.
- nachfolgend „BELG“ genannt -.
1. Vorbemerkungen
Die ANWENDER GMBH möchte ihr B-system umstellen und beabsichtigt insofern Software von BELG einzusetzen und BELG zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.
Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:
2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und BELG abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)
Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software „Spezial“ für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem .........(Datum einsetzen) in einen Echtbetrieb übergehen (ggf. weitere Ausführungen zum Sachstand).
Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.
3. Zeitplan
Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.
Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.*) Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung
Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am xx.xx.20xx, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.
5. Geheimhaltung
Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.
Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit
- diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
- diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
- diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
- diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;
- diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.
6. Schlussbestimmungen
Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist B-Stadt.
Anmerkung:
An dieser Stelle kann auf Wunsch eine Schlichtungsvereinbarung und/oder Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen werden. Zur Vereinbarung einer Schlichtungsklausel und/oder Schiedsklausel siehe Erläuterung unten)
A-Stadt, den ...........
B-Stadt, den ...........
ANWENDER GMBH
Geschäftsführer
BELG GmbH
Geschäftsführer
*) Beispiel für eine zusätzliche Aufwendungsersatzregelung bei nicht zustande kommen des Hauptvertrages: „Für den Fall, dass die Parteien eine weitergehende Vereinbarung über den Gegenstand dieser Absichtserklärung hinaus - aus welchem Grund auch immer - nicht abschließen, hat die BELG einen Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen, wobei jedoch jede Partei ihre eigenen Kosten bezüglich etwaiger Kosten von Gutachtern, Beratern, Rechtsanwälten oder Reisekosten selbst trägt.“
Anmerkung zu Nr. 6:
a. Die Parteien können sich auch auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens (Schlichtungsklausel) einigen. Es kann zusätzlich vereinbart werden, dass ein Schlichtungsversuch gescheitert sein muss, bevor der Rechtsweg beschritten werden kann.
Muster für eine Schlichtungsklausel:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden vor Einschaltung der Gerichte nach der Schlichtungsordnung der Industrie- und Handelskammer ............... (z.B. XXXXX = Name der nächstgelegenen IHK mit Schlichtungsstelle) (oder der XXXX Institution) geschlichtet.
b. Möglich wäre auch die Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel.
Muster für eine Schiedsgerichtsklausel:
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ............. unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
c. Möglich ist aber natürlich auch die Kombination von Schlichtung und bei Scheitern anschließendem Schiedsgerichtsverfahren.
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