Änderungen bei Handelsregisterbekanntmachungen


Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entfallen zum 01. August 2022 die Bekanntmachungen von Eintragungen im Portal https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de, d.h. es erfolgt keine gesonderte Bekanntmachung der Registereintragungen mehr. Die Eintragungen werden nun durch deren erstmaligen (online)-Abruf durch die entsprechenden Handelsregister über das gemeinsame Registerportal der Länder – www.handelsregister.de – bekanntgemacht.
Der Abruf der Daten und Dokumente aus dem Handelsregister (sowie dem Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister) ist ab dem 01. August 2022 kostenfrei. Die entfallenden Abrufgebühren werden durch eine Bereitstellungsgebühr kompensiert, die nunmehr die Unternehmen zu tragen sind.
Zudem ändert sich durch das DiRUG auch die Offenlegungsplattform für Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte. Die offenlegungsfähigen Unterlagen sind nunmehr beim Unternehmensregister, statt beim Bundesanzeiger einzureichen.
Weitere Informationen über die neuen Reglungen der Offenlegung erhalten Sie unter dem markierten Link.