Digitalisierung der notariellen Beurkundung: Das neue Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
Mit dem Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung geht der Gesetzgeber einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung moderner und digitaler Justiz sowie zeitgemäßer Verwaltungsabläufe. Bislang waren elektronische Urkunden fast ausschließlich im Rahmen notarieller Online-Verfahren oder bei einfachen elektronischen Zeugnissen zulässig. Nun wird der elektronische Weg auch konsequent auf klassische Präsenzbeurkundungen ausgeweitet.
Was ändert sich konkret?
Künftig können Notare bei Beurkundungen vor Ort elektronische Niederschriften erstellen. Dies gilt für:
- Willenserklärungen,
- eidesstattliche Versicherungen,
- sonstige Erklärungen und Tatsachenfeststellungen,
die bisher zwingend in Papierform zu erfolgen hatten.
Die Genehmigung der elektronischen Niederschrift durch die Beteiligten kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Qualifizierte elektronische Signatur, oder
- Handschriftliche Unterschrift, die jedoch nicht mehr auf Papier geleistet werden muss.
Letztere kann über technische Hilfsmittel wie Unterschriftenpads oder Touchscreens erfasst und anschließend bildlich in das elektronische Dokument integriert werden. Damit wird das Unterschreiben im Notartermin so flexibel wie in vielen modernen Servicebereichen.
Welche Vorteile bringt das neue Verfahren?
Das Gesetz schafft die Grundlage für vollständig digitale Abläufe im Beurkundungswesen. Die Vorteile sind vielfältig:
- Effizienzsteigerung: Medienbrüche entfallen, wodurch Beurkundungen schneller und mit weniger Aufwand weiterverarbeitet werden können.
- Ressourcenentlastung: Notariate, Gerichte und andere Urkundestellen gewinnen Zeit und Kapazitäten.
- Moderne Arbeitsprozesse: Die digitale Erstellung und Verarbeitung von Urkunden erleichtert die tägliche Praxis und entspricht den Erwartungen vieler Beteiligter.
- Rechtssicherheit: Durch den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen bleibt die Integrität und Echtheit der elektronischen Niederschrift jederzeit gewährleistet.
Mit der Abschaffung der bisherigen Papierpflicht wird ein Meilenstein für die Digitalisierung des Rechtsverkehrs gesetzt.
Rechtliche Anpassungen
Um die neuen Möglichkeiten rechtssicher umzusetzen, werden zahlreiche Vorschriften überarbeitet oder ergänzt. Betroffen sind insbesondere:
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – u. a. §§ 126, 120, 129,
- das Beurkundungsgesetz (BeurkG) – u. a. §§ 8, 13a–13c, 16b, 26, 39a, 40b,
- sowie Regelungen aus dem FamFG und der Zivilprozessordnung (ZPO).
