Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen

Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen endet am 31. Dezember
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag offenlegen. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2024 endet, läuft die Frist daher am 31. Dezember 2025 ab.
Bei verspäteter Offenlegung drohen Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Die Höhe der Ordnungsgelder liegt zwischen 2.500 und 25.000 Euro, zuzüglich Verfahrenskosten. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen kann dies eine erhebliche Belastung darstellen.
Es ist sehr wichtig, dass die Unternehmen diese Frist unbedingt einhalten. Die möglichen Bußgelder können für einzelne Betriebe krisenrelevant sein. Eine verspätete Offenlegung kann schnell zu vermeidbaren finanziellen Risiken führen.