Gesellschaftsrecht digital: Ausweitung des Online-Notarverfahrens
Gesellschaftsrecht digital: Ausweitung des Online-Notarverfahrens
Seit 2021 können bestimmte notarielle Beurkundungen bereits per Video durchgeführt werden – etwa einstimmige Gesellschafterbeschlüsse, GmbH-Sachgründungen und Gründungsvollmachten.
- Der neue Entwurf zum DiREG II (Gesetz zur Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschafts- und Registerrecht) sieht eine Erweiterung des Online-Verfahrens vor. Künftig sollen auch folgende Vorgänge digital möglich sein:
- Vollmachten für Registeranmeldungen (Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister)
- Vollmachten für Stimmrechte in Gesellschafterversammlungen von GmbHs
- Vollmachten zur Übernahme von GmbH-Geschäftsanteilen
- Gründung von Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
Vorteile der Digitalisierung:
- Effizienzsteigerung: Registervollmachten können online beurkundet werden – ein Vorteil insbesondere für international verstreute Gesellschafter und große Familienunternehmen.
- Zeit- und Kostenersparnis: Stimmrechtsvollmachten lassen sich digital beglaubigen, wodurch der Aufwand erheblich reduziert wird.
- Förderung von Start-Ups: Investoren können Beteiligungen online beurkunden, ohne physisch anwesend sein zu müssen. Auch AG-Gründungen lassen sich per Video effizienter gestalten.
Insgesamt erleichtert der Entwurf gesellschaftsrechtliche Vorgänge, fördert die Digitalisierung des Wirtschaftsverkehrs und kommt internationalen Unternehmen, Familienbetrieben und Start-Ups gleichermaßen entgegen.
