Impressum: E-Mail-Adresse muss tatsächlich erreichbar sein

Unternehmen sollten darauf achten, dass die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse auch tatsächlich für die Kommunikation genutzt werden kann. Nach einer Entscheidung des Kammergerichts vom 11. August 2026, Az. 5 UKl 1/26, genügt es nicht, wenn eingehende E-Mails lediglich automatisiert mit dem Hinweis beantwortet werden, dass die Adresse keine Nachrichten akzeptiere und eine Kontaktaufnahme nur über das Kundenkonto möglich sei.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG muss die angegebene E-Mail-Adresse eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Weitere Kontaktmöglichkeiten, etwa über ein Kundenkonto oder Kontaktformular, ersetzen diese Anforderung nicht.