KI-Stimmenimitation kann Persönlichkeitsrechte verletzen
Das Landgericht Berlin II hat klargestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die eigene Stimme schützt.
Wird sie mittels KI nachgebildet, kann ein Anspruch auf eine fiktive Lizenzgebühr bestehen (Urt. v. 20.08.2025, Az. 2 O 202/24). Im konkreten Fall ging es um zwei YouTube-Videos, für die ein Youtuber mit einer KI die markante Stimme eines bekannten Synchronsprechers nachgeahmt hatte. Die Stimme sei dabei auch dazu verwendet worden, die Videos des Beklagten und deren Nutzung für geschäftliche Interessen attraktiver zu machen. Der Kläger ist deutscher Schauspiel-, Synchron- und Hörbuchsprecher und sah darin die Nachbildung seiner Stimme.
