Auslegungshinweise zur Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung

Danach müssen Unternehmen die Einwilligungen in Telefonwerbung ordnungsgemäß dokumentieren. Die Auslegungshinweise sollen die Marktteilnehmer dabei unterstützen, die sich über die konkreten Anforderungen und die behördlichen Verfahrensweisen zu informieren. Bei Verstößen gegen die gesetzliche Dokumentationspflicht kann die Bundesnetzagentur ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.